04.08.2026

Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem 1. Januar 2026 werden die Gerichte neue Verfahren ausschließlich in elektronischer Aktenform anlegen und weiterbearbeiten; so ist (war) es zumindest geplant.
Deshalb ist davon auszugehen, dass Sachverständige (vor allem öffentlich bestellte und vereidigte) vermehrt verpflichtet werden können, mit den Gerichten über einen sicheren Übermittlungsweg zu kommunizieren. Deshalb sind die aktuellen Entwicklungen zu Akteneinsichtsportal und elektronischem Postfach (vor allem „Mein Justizpostfach“ - MJP) in dem beigefügten Artikel “Elektronischer Rechtsverkehr” zusammengefasst.
Quelle: IfS-Monatsspiegel 12/2025