Änderung des JVEG beschlossen
Am 31.01.2025 hatte der Bundestag das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025– KostBRÄG 2025) beschlossen.
Der Bundesrat hat dem Gesetz am 21.03.2025 zugestimmt.
Artikel 10 beinhaltet die Änderung des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes.
-entschädigungsgesetzes.
Sollte das Gesetz noch im März im Bundesgesetzblatt verkündet werden, würden die neuen Regelungen am 1. Mai 2025 in Kraft treten. Wahrscheinlicher ist eine Verkündung erst im April, dann treten die neuen Regelungen voraussichtlich am 1. Juni 2025 in Kraft.
Quelle: DIHK Wissensmanagement vom 25.03.2025