Änderung der Sachverständigenordnung

Die IHK Heilbronn-Franken beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern.
Gem. § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK (MSVO). Daher kann bis zum 15. Oktober 2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.
Weitere Informationen zur Änderung erhalten Sie auf folgender Homepage.