25.03.2024

Mein Justizpostfach - elektronischer Kommunikationsweg

Seit dem 13. Oktober 2023 können sich Bürgerinnen und Bürger – und damit auch Sachverständige – ein digitales Justizpostfach zur entgeltfreien Kommunikation mit Gerichten einrichten.
Der Dienst „Mein Justizpostfach“ (MJP) ermöglicht eine digitale und rechtssichere Kommunikation mit der Justiz. Auch Sachverständige können den Weg für die Übertragung von Gutachten entsprechend § 130a ZPO, Absätze 1 und 4, 5 nutzen.
Für die Anwendung „Mein Justizpostfach“ benötigen Anwender ein OZG-Nutzerkonto des Bundes mit einer BundID. Mit diesem können Sachverständige auf der Internetseite von „Mein Justizpostfach“ ihr persönliches Postfach für die Kommunikation mit den Gerichten einrichten. Zunächst wird ein Pilotbetrieb bereitgestellt. In der Pilotierungsphase soll dann das Justizpostfach (MJP) weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt werden.
Quelle: IfS-Newsletter vom 12.12.2023