SVR mahnt Steuerreform an
Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats (SVR) greift diese Problematik auf und schlägt drei zentrale Reformansätze vor: die Einführung einer Allowance for Corporate Equity (ACE), die Beschränkung des Zinsabzugs für Fremdkapital sowie die Cash-Flow-Besteuerung. Alle drei Maßnahmen verfolgen das Ziel, Investitionen zu fördern, Verzerrungen zu beseitigen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken:
1. Allowance for Corporate Equity (ACE)
Die ACE soll die steuerliche Benachteiligung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital ausgleichen, indem Unternehmen auf ihr Eigenkapital einen fiktiven Zinssatz steuerlich abziehen können – ähnlich wie bisher bei Fremdkapitalzinsen.
Vorteile wären:
- die Stärkung der Eigenkapitalbasis und Reduzierung der Krisenanfälligkeit
- die Förderung langfristiger Investitionen und Innovationsprojekte
Nachteile wären:
- fiskalische Kosten bei zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten
- Schwierigkeiten bei der Bemessung des fiktiven Zinssatzes
2. Zinsabzugsbeschränkung für Fremdkapital
Bei diesem Vorschlag, den auch schon die EU mit ihrem „DEBRA“-Konzept aufgegriffen hat, ist es, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen zu begrenzen, um Verschuldungsanreize zu reduzieren. Denkbar sind fixe Obergrenzen oder eine Kopplung an das EBITDA.
Vorteile wären:
- einfacher umzusetzen als ACE
- fiskalisch neutral
- reduziert systemische Risiken durch übermäßige Verschuldung
Nachteile wären:
- Investitionshemmnis, wenn Fremdkapital verteuert wird
- Gefahr der Doppelbelastung bei internationalen Konzernen
3. Cash-Flow-Besteuerung
Die Cash-Flow-Besteuerung ersetzt die Gewinnbesteuerung durch eine Besteuerung der Zahlungsströme. Investitionsausgaben werden sofort voll abzugsfähig, wodurch Abschreibungsregeln entfallen.
Vorteile wären:
- hohe Investitionsfreundlichkeit und Neutralität
- weniger Gestaltungsspielräume und eine einfachere Steuerbasis
Nachteile wären:
- komplexe Übergangsphase
- fiskalische Einnahmen volatiler
- große Systemänderung mit erheblichen Umstellungskosten
4. Fazit
Die Vorschläge des SVR zeigen drei unterschiedliche Reformpfade: Während die Zinsabzugsbeschränkung als kurzfristig umsetzbare Maßnahme gilt, ist die ACE eine mittelfristige Option zur Stärkung der Eigenkapitalbasis. Die Cash-Flow-Besteuerung hingegen bleibt eine langfristige Vision für eine grundlegende Steuerstrukturreform. Politisch wird es entscheidend sein, fiskalische Kosten, EU-Vorgaben und die Interessen der Länder in Einklang zu bringen.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 12/2025)