SVR mahnt Steuerreform an

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat in seinem jüngsten Jahresgutachten die wirtschaftliche Lage Deutschlands als weiterhin stagnierend beschrieben und umfassende Reformen angemahnt, auch im Steuerrecht.
Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats (SVR) greift diese Problematik auf und schlägt drei zentrale Reformansätze vor: die Einführung einer Allowance for Corporate Equity (ACE), die Beschränkung des Zinsabzugs für Fremdkapital sowie die Cash-Flow-Besteuerung. Alle drei Maßnahmen verfolgen das Ziel, Investitionen zu fördern, Verzerrungen zu beseitigen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken:

1. Allowance for Corporate Equity (ACE)

Die ACE soll die steuerliche Benachteiligung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital ausgleichen, indem Unternehmen auf ihr Eigenkapital einen fiktiven Zinssatz steuerlich abziehen können – ähnlich wie bisher bei Fremdkapitalzinsen.
Vorteile wären:
  • die Stärkung der Eigenkapitalbasis und Reduzierung der Krisenanfälligkeit
  • die Förderung langfristiger Investitionen und Innovationsprojekte
Nachteile wären:
  • fiskalische Kosten bei zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten
  • Schwierigkeiten bei der Bemessung des fiktiven Zinssatzes

2. Zinsabzugsbeschränkung für Fremdkapital

Bei diesem Vorschlag, den auch schon die EU mit ihrem „DEBRA“-Konzept aufgegriffen hat, ist es, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen zu begrenzen, um Verschuldungsanreize zu reduzieren. Denkbar sind fixe Obergrenzen oder eine Kopplung an das EBITDA.
Vorteile wären:
  • einfacher umzusetzen als ACE
  • fiskalisch neutral
  • reduziert systemische Risiken durch übermäßige Verschuldung
Nachteile wären:
  • Investitionshemmnis, wenn Fremdkapital verteuert wird
  • Gefahr der Doppelbelastung bei internationalen Konzernen

3. Cash-Flow-Besteuerung

Die Cash-Flow-Besteuerung ersetzt die Gewinnbesteuerung durch eine Besteuerung der Zahlungsströme. Investitionsausgaben werden sofort voll abzugsfähig, wodurch Abschreibungsregeln entfallen.
Vorteile wären:
  • hohe Investitionsfreundlichkeit und Neutralität
  • weniger Gestaltungsspielräume und eine einfachere Steuerbasis
Nachteile wären:
  • komplexe Übergangsphase
  • fiskalische Einnahmen volatiler
  • große Systemänderung mit erheblichen Umstellungskosten

4. Fazit

Die Vorschläge des SVR zeigen drei unterschiedliche Reformpfade: Während die Zinsabzugsbeschränkung als kurzfristig umsetzbare Maßnahme gilt, ist die ACE eine mittelfristige Option zur Stärkung der Eigenkapitalbasis. Die Cash-Flow-Besteuerung hingegen bleibt eine langfristige Vision für eine grundlegende Steuerstrukturreform. Politisch wird es entscheidend sein, fiskalische Kosten, EU-Vorgaben und die Interessen der Länder in Einklang zu bringen.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 12/2025)