06.10.2026
Im ersten Halbjahr 2026 entwickelte sich das Steueraufkommen in Deutschland verhalten. Die Steuereinnahmen ohne reine Gemeindesteuern stiegen von Januar bis Juni gegenüber dem Vorjahreszeitraum lediglich um 0,8 Prozent auf 451,2 Milliarden Euro. Die geringe Dynamik spiegelt die anhaltend schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung wider.
Steuereinnahmen erstes Halbjahr 2026: Stabile Basis, schwache Unternehmenssteuern
Lohn- und Umsatzsteuer blieben die tragenden Säulen des Steueraufkommens. Die Einnahmen aus der Lohnsteuer stiegen im ersten Halbjahr um 4,6 Prozent auf 133,0 Milliarden Euro, die Umsatzsteuereinnahmen um 2,7 Prozent auf 158,4 Milliarden Euro. Beide Steuerarten profitierten von stabilen Einkommen und einem moderaten privaten Konsum. Zugleich schwächte sich der Arbeitsmarkt ab: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verweist auf eine rückläufige Erwerbstätigkeit und sieht Abwärtsrisiken für das weitere Lohnsteueraufkommen.
Schwache Unternehmenssteuern
Deutlich schwächer entwickelten sich die gewinnabhängigen Unternehmenssteuern. Die Körperschaftsteuer lag im ersten Halbjahr mit 18,2 Milliarden Euro um 8,0 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die veranlagte Einkommensteuer, die überwiegend von Personenunternehmen und Selbstständigen gezahlt wird, sank um 3,1 Prozent auf 35,8 Milliarden Euro. Nach Einschätzung des BMF deuten die rückläufigen Vorauszahlungen auf die weiterhin gedämpfte Wirtschaftslage hin, insbesondere in der Industrie.
Unterschiedliche Entwicklung nach Ebenen
Die Steuereinnahmen entwickelten sich im ersten Halbjahr 2026 auf den staatlichen Ebenen unterschiedlich: Während Länder und Gemeinden leichte Zuwächse verzeichneten, gingen die Einnahmen des Bundes zurück. Nach Bundesergänzungszuweisungen beliefen sich die Steuereinnahmen des Bundes von Januar bis Juni auf 188,5 Milliarden Euro. Damit lagen sie 3,2 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Ausschlaggebend waren vor allem geringere Einnahmen aus Bundessteuern und eine geänderte Umsatzsteuerverteilung zulasten des Bundes.
Die Länder profitierten dagegen von stabilen Gemeinschaftsteuern. Ihre Einnahmen stiegen im ersten Halbjahr um 1,2 Prozent auf 207,8 Milliarden Euro. Die Gemeinden erhielten aus ihren Anteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer insgesamt 32,2 Milliarden Euro. Mit einem Plus von 5,2 Prozent verzeichneten sie die stärkste Zuwachsrate unter den Gebietskörperschaften.
Wachsende Lasten des Bundes
Ein wesentlicher Grund für diese Verschiebung ist die Umsatzsteuerverteilung. Auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes wurden die Umsatzsteuerfestbeträge zugunsten der Länder und Kommunen erhöht. Damit sollen die Kommunen für Steuermindereinnahmen aus dem steuerlichen Investitionssofortprogramm kompensiert werden. Bis 2029 werden deshalb zusätzliche Umsatzsteueranteile vom Bund auf Länder und Gemeinden verlagert. Bereits im Juni 2026 sank der Bundesanteil am Umsatzsteueraufkommen nach Festbeträgen auf 47,2 Prozent. Der Anteil der Länder stieg auf 49,3 Prozent, der der Gemeinden auf 3,5 Prozent.
Der Bund trägt einen wachsenden Teil der Lasten aus steuerpolitischen Entlastungen und dem vertikalen Finanzausgleich. Zusammen mit steigenden Zinsausgaben sowie wachsenden Verteidigungs- und Investitionsbedarfen erhöht dies den Konsolidierungsdruck auf den Bundeshaushalt.
Insgesamt ergibt sich für die Finanzpolitik ein gemischtes Bild: Konsum- und lohnabhängige Steuern stabilisieren die Einnahmenbasis. Zugleich belastet die schwache Gewinnsituation vieler Unternehmen das Aufkommen aus Unternehmenssteuern. Aus Sicht der Wirtschaft unterstreicht dies die Notwendigkeit, die Wachstumsbedingungen zu verbessern und private Investitionen zu stärken. Eine dauerhaft solide Einnahmenentwicklung setzt stärkere wirtschaftliche Dynamik voraus.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 9/2026)