06.10.2026

Bundesregierung plant erneute Entlastung bei den Kraftstoffpreisen

Als Reaktion auf die anhaltend hohen Kraftstoffpreise haben sich Bund und Länder auf ein kurzfristiges Entlastungspaket verständigt. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Regelungen sollen bis zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Ziel ist es, private Haushalte und Unternehmen – insbesondere Handwerksbetriebe, Pendler und die Logistikbranche – zeitnah zu entlasten und Preisspitzen an den Tankstellen vorübergehend abzufedern.

Befristete Senkung der Energiesteuer

Die Energiesteuer auf Benzin, Diesel und ihnen gleichgestellte Kraftstoffe soll vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 um 14,04 Cent je Liter sinken. Einschließlich der ebenfalls sinkenden Umsatzsteuer entspricht dies für Endverbraucher rechnerisch rund 17 Cent je Liter. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen beträgt der steuerliche Vorteil regelmäßig 14,04 Cent je Liter, da die Umsatzsteuer für sie keinen endgültigen Kostenfaktor darstellt. Voraussetzung dafür ist, dass die Steuersenkung an der Zapfsäule vollständig weitergegeben wird. Rohölpreise, Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie die lokale und regionale Wettbewerbssituation bestimmen die Tankstellenpreise weiterhin mit.
Das Entlastungsvolumen beträgt insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro. Bund und Länder tragen die Steuermindereinnahmen je zur Hälfte; auf die Länder entfallen 1,25 Milliarden Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag. Für Diesel erfolgt die Absenkung auf den europarechtlich zulässigen Mindeststeuersatz. Um Benzin und Diesel gleich zu behandeln, soll die Energiesteuer auf Benzin im gleichen Umfang reduziert werden. Die nötigen Änderungen des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung werden in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren aufgenommen („Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts“).

Mechanismus zur Begrenzung von Preisspitzen

Ergänzend will der Bund mit der Mineralölwirtschaft möglichst bis zum 1. Januar 2027 einen Mechanismus zur Begrenzung außergewöhnlicher Preisspitzen entwickeln. Als Vorbilder dienen Belgien und Luxemburg. Die konkrete Ausgestaltung ist noch offen. Berücksichtigt werden sollen die Versorgungssicherheit, der Schutz vor missbräuchlichen Preisaufschlägen sowie die Folgen für besonders betroffene Unternehmen und Haushalte. Für gezieltere Hilfen kämen die bereits in der Vergangenheit angedachten Direktzahlungen des Staates grundsätzlich in frage.
Quelle: Aus dem Steuer-Newsletter der DIHK (Ausgabe Nr. 9/2026)