02.01.2024

EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten

1. Wozu dient die EU-Bescheinigung?

Wer sich als Unternehmer in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, muss dem Staat, in dem er diese Tätigkeit ausüben möchte, eventuell einen Befähigungsnachweis für seine unternehmerische oder berufliche Tätigkeit vorlegen. Dieser Befähigungsnachweis kann mittels der sogenannten EU-Bescheinigung erbracht werden, den die IHK Heilbronn-Franken ihren Mitgliedsunternehmen und deren Angestellten (personenbezogen) ausstellt.
Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten einer Person in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU. Die EU-Bescheinigung nach Artikel 16 bis 19 der Richtlinie 2005/36/EG (früher Artikel 8 der Richtlinie 1999/42) ist eine personenbezogene Bescheinigung, in der pro Dokument für eine Person die der IHK nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten bescheinigt werden. EU-Bescheinigungen werden nur von ausländischen Behörden verlangt, nicht jedoch von Unternehmen.
Das Formular ist vom Antragsteller auszufüllen und wird dann - falls erforderlich - zusammen mit den Nachweisen über die ausgeübten Tätigkeiten (Erklärung durch den Arbeitgeber, Arbeitszeugnisse, Reisegewerbekarte, Sozialversicherungsbescheinigungen etc.) und die Ausbildungsabschlüsse (Zeugnisse, Diplome etc. – falls angegeben) vorgelegt. Für die Nachweise über die Beschäftigungszeiten ist keine bestimmte Form vorgeschrieben; die Angaben sollten plausibel und nachvollziehbar sein. Die Vorlage von Kopien der Nachweise ist ausreichend. 
Das ausgefüllte Dokument wird vom Antragsteller nicht unterzeichnet!

2. Antragstellung

Für die Beantragung können Sie zwischen den zwei nachfolgenden Varianten wählen:
Elektronische Antragstellung
Vorteil: Sie können die Bescheinigung zeitnah nach Antragstellung und Bewilligung sofort im Unternehmen mit unseren Siegeln und der Unterschrift ausdrucken.
Hierfür halten Sie bitte nachfolgende Vorgehensweise ein:
  1. Füllen Sie die das Formular für die EU-Bescheinigung aus und schicken dieses, falls erforderlich, zusammen mit den Nachweisen an auwi@heilbronn.ihk.de
  2. Die IHK Heilbronn-Franken prüft anhand der vorliegenden Daten die Angaben und erstellt die EU-Bescheinigung im PDF-Format.
  3. Die IHK sendet die ausgefüllte – aber noch nicht bescheinigte – EU-Bescheinigung als PDF per Mail an Sie zurück.
  4. Wenn alles korrekt ausgefüllt ist, laden Sie die von der IHK ausgestellte Bescheinigung auf folgendem Portal als allgemeine Bescheinigung hoch. https://euz.ihk.de/euzweb.
  5. Die IHK gibt den Antrag frei.
  6. Die EU-Bescheinigung wird samt Siegel und Unterschrift der IHK in Ihrem Unternehmen ausgedruckt.
  7. Am Monatsanfang des darauffolgenden Monats erhalten Sie über alle eingereichten Vorgänge einen Gebührenbescheid.
Manuelle Antragstellung
  1. Füllen Sie das Formular für die EU-Bescheinigung aus und schicken dieses, falls erforderlich, zusammen mit den Nachweisen an auwi@heilbronn.ihk.de
  2. Die IHK Heilbronn-Franken prüft anhand der vorliegenden Daten die Angaben und erstellt die EU-Bescheinigung. 
  3. Die EU-Bescheinigung wird Ihnen per Post zugesandt. 
  4. Am Monatsanfang des darauffolgenden Monats erhalten Sie über alle eingereichten Vorgänge einen Gebührenbescheid.

3. Gebühren

Die Ausstellungsgebühr beträgt 16,00 Euro.