Finanzierungshilfen für Jungunternehmen

Für die Festigung ihrer selbständigen Existenz können junge Unternehmen zinsgünstige Finanzierungshilfen beantragen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, bezuschusste Beratungen zu erhalten.

1. Grundsätzliche Voraussetzungen

Die Vergabe öffentlicher Förderdarlehen ist an die Einhaltung grundsätzlicher Voraussetzungen gebunden:
  • Jungunternehmer müssen sowohl fachlich als auch kaufmännisch ausreichend qualifiziert sein. Die als erforderlich anzusehende Qualifikation hängt vom jeweiligen Vorhaben ab und ist daher nur im Einzelfall zu beurteilen.
  • Das Investitionsvorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des geförderten Unternehmens steigern.
  • Darlehensanträge sind grundsätzlich über ein Kreditinstitut eigener Wahl (in der Regel die Hausbank) an die jeweiligen Förderinstitute zu stellen. Die Anträge müssen vor Beginn der beabsichtigten Investitionsmaßnahme eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
  • Antragsteller sollen sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen.
  • Die öffentlichen Finanzierungshilfen müssen nach banküblichen Gesichtspunkten abgesichert werden. Soweit dies nicht möglich ist, können Haftungsfreistellungen oder eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von öffentlichen Förderhilfen und Bürgschaften besteht nicht.

2. Förderdarlehen zur Existenzfestigung

Die Förderinstitute unterstützen die Finanzierung einer Existenzfestigung von Unternehmen bis mehrere Jahre nach der Gründung. Förderfähig sind alle betrieblichen Sachinvestitionen (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge, Grundstücke und Gebäude, Maschinen usw.), Warenlager, Markterschließungs- und Werbeaufwendungen und sonstige Betriebsmittel.
Förderanträge müssen über ein Kreditinstitut gestellt werden. Da hier bereits eine Vorprüfung erfolgt, sollte der Antragsteller einen fundierten Businessplan vorlegen. Hierzu gehören eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens, der berufliche Werdegang, die Rentabilitätsvorschau (Umsatz- und Ertragserwartung) sowie der Kapitalbedarfsplan. Fundierte Hilfestellung zur Erarbeitung eines Businessplans bietet die IHK mit der Unternehmenswerkstatt Baden-Württemberg.
Mit einer Schnittstelle zum Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken können die Nutzer der Gründungswerkstatt ihren Finanzierungsbedarf auch direkt, kostenlos und ohne Medienbruch aus dem eigenen Projekt in der Gründungswerkstatt an die Bürgschaftsbank übermitteln. Nach Prüfung der Unterlagen und Rücksprache mit dem Projektinhaber leitet die Bürgschaftsbank die Anfrage an die gewünschten Banken weiter. Damit erleichtern die IHKs den Weg zu einer Finanzierung.
Generell hängt die Wahl des Förderprogramms von der Höhe des Eigenkapitals, dem Fremdkapitalbedarf, den Sicherheiten und dem Einsatz der Mittel (Investitionen oder Betriebsmittel) ab. Über die Bürgschaftsbank können die Förderprogramme im Bedarfsfall abgesichert werden.
Tipp: Existenzfestigungen können durch Mittel aus verschiedenen Förderprogrammen finanziert werden. Die IHK hilft Ihnen gerne bei der Auswahl der Förderprogramme und bei der Ausarbeitung eines Finanzierungsplans.

3. Startfinanzierung 80

Wer wird gefördert
Existenzgründer aus Gewerbe und Freie Berufe mit Gesamtkapitalbedarf bis 250.000 € (bei Teamgründung bis 1.000.000 €); bis 5 Jahre nach Gründung.
Was wird gefördert
Neugründung, Betriebsübernahme, tätige Beteiligung, Existenzfestigung (innerhalb von 5 Jahren); Investitionen (Bau- u. Umbauvorhaben, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge), Waren-, Material, Betriebsmittel (Gehälter, Miete, Markteinführung); Erwerbspreis oder Gesellschaftsanteil.
Wie wird gefördert
Darlehen, max. 175.000 € je Gründer oder Unternehmer; insgesamt maximal 700.000 € je Unternehmen. Obligatorische Bürgschaft der Bürgschaftsbank in Höhe von 80 %.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

4. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Wer wird gefördert
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen sowie etablierte Unternehmen bis 250 Mitarbeiter und bis 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme; Freie Berufe.
Was wird gefördert
Gründung (auch Nebenerwerb), Existenzfestigung, Übernahme, Modernisierung, Erweiterung, Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen; Warenlager, Betriebsmittel.
Wie wird gefördert
Darlehen (bis 100 % der förderfähigen Kosten); mindestens i. d. R. 10.000 €, maximal 5 Mio. €.
Zusätzliche Zinsverbilligung für Gründer und maximal fünf Jahre alte Unternehmen.
Unternehmen mit einer Klimaschutzstrategie werden mit einem zusätzlichen Nachhaltigkeitsbonus gefördert.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

5. ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Wer wird gefördert
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
Was wird gefördert
Gründung, Existenzfestigung, Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung; Modernisierung, Erweiterung, Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutzfahrzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen; Warenlager, Betriebsmittel.
Wie wird gefördert
Darlehen bis zu 500.000 € je Gründer oder Unternehmer; insgesamt maximal 35 % des Gesamtvorhabens. 100 % Garantie­übernahme durch die Bürgschafts­bank. Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

6. ERP-Gründerkredit StartGeld

Wer wird gefördert
Natürliche Personen sowie Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter und 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme), die weniger als fünf Jahre bestehen, und Freie Berufe.
Was wird gefördert
Existenzgründung (Errichtung, Erwerb eines Betriebes, tätige Beteiligung); auch für Nebenerwerb, der mittelfristig auf Haupterwerb ausgerichtet ist; Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren.
Wie wird gefördert
Darlehen; maximal 125.000 € je Existenzgründer, davon bis zu 50 T€ für Betriebsmittel; bei Gründungen im Team kann jeder Gründer bis 125 T€ beantragen. Haftungsfreistellung in Höhe von 80 % für die durchleitende Hausbank.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut).

7. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Wer wird gefördert
Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Existenzgründer, Freie Berufe.
Was wird gefördert
Alle notwendigen Investitionen und Betriebsmittel, Avalrahmen, Auftragsvorfinanzierung. Forschungs-, Entwicklungs- und Markteinführungskosten innovativer Produkte, Unternehmenskauf.
Wie wird gefördert
Bürgschaften bis 2,0 Mio. € (maximal 80 % des Kredits).
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (Kreditinstitut). Voranfragen können über das Finanzierungsportal ermoeglicher.de der deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.

8. Beteiligungen der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg

Wer wird gefördert
Existenzgründer in der gewerblichen Wirtschaft (Neugründung, Festigung bis drei Jahre, tätige Beteiligung, Betriebsübernahme).
Was wird gefördert
Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. -festigung entstehenden Kosten (Investitionen, Betriebsmittel); auch bei Übernahme bzw. einer tätigen Beteiligung.
Wie wird gefördert
Stille Beteiligungen bis 1,5 Mio. €; die Höhe orientiert sich u. a. am Eigenmitteleinsatz; bei Unternehmensnachfolge max. Beteiligungshöhe 750.000 €.
Antragsweg
Vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank (oder der MBG).

9. Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Wer wird gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen unabhängig vom Gründungsdatum. Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z. B. IHK Heilbronn-Franken) führen.
Was wird gefördert
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen, organisatorischen Fragen der Unternehmensführung; Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie z. B. zur Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Wie wird gefördert
Zuschuss zu den Beratungskosten; 50 %, maximal 1.750 €; maximal förderfähige Beratungskosten: 3.500 €.
Antragsweg
BAFA (Online-Antragstellung), über Leitstelle (u. a. DIHK-Service GmbH).