Externe Beratung kann Unternehmen dabei unterstützen, betriebliche Herausforderungen zu bewältigen, Prozesse zu optimieren und wichtige Entscheidungen fundiert vorzubereiten. Bund und Land Baden-Württemberg fördern die Inanspruchnahme qualifizierter Unternehmensberatungen durch verschiedene Programme.
Welche Beratungsförderung für Ihr Unternehmen in Frage kommt, hängt von der Unternehmensphase, dem Beratungsthema und den jeweiligen Fördervoraussetzungen ab. Die IHK Heilbronn-Franken informiert ihre Mitgliedsunternehmen über passende Fördermöglichkeiten und unterstützt sie bei der Orientierung.
Das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt Jungunternehmen sowie bestehende kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer Unternehmensberatungen. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, unternehmerische Kompetenzen weiterzuentwickeln und nachhaltige Unternehmensstrukturen zu fördern. Auch kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Situationen können die Förderung nutzen, um ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Gefördert werden beispielsweise Beratungen zu:
Unternehmensstrategie und Geschäftsentwicklung
Organisation und Unternehmenssteuerung
Finanzierung und Liquidität
Personal- und Fachkräftethemen
Digitalisierung und Prozessoptimierung
Anpassungen an veränderte Marktbedingungen
In Baden-Württemberg beträgt der Zuschuss derzeit 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 3.500 Euro. Der maximale Zuschuss liegt somit bei 1.750 Euro pro Beratung.
In Anspruch genommen werden können mehrere in sich abgeschlossene Beratungen. Je Unternehmen sind bis zu zwei geförderte Beratungen pro Jahr und insgesamt bis zu fünf Beratungen innerhalb der aktuellen Förderrichtlinie möglich.
Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Die IHK Heilbronn-Franken ist hierfür Ansprechpartner ihrer Mitgliedsunternehmen. Auch etablierte Unternehmen können ein solches Orientierungsgespräch freiwillig in Anspruch nehmen.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm und zum Verfahren finden Sie auf der Website der DIHK-Leitstelle sowie beim BAFA.
2. Beratungen für den Mittelstand
Das Landesprogramm „Beratungen für den Mittelstand“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg bei der Inanspruchnahme externer Kurzberatungen. Das Programm richtet sich an Unternehmen, die konkrete betriebliche Fragestellungen bearbeiten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken möchten.
Gefördert werden beispielsweise Beratungen zu:
Unternehmensstrategie
Organisation und betriebliche Abläufe
Finanzierung und Controlling
Digitalisierung und Innovation
Energie- und Ressourceneffizienz
Unternehmensentwicklung und Wachstum
Das Programm eignet sich insbesondere für Unternehmen, die konkrete Fragestellungen in einem überschaubaren Beratungsumfang bearbeiten möchten. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen wird derzeit ein Zuschuss von 350 Euro pro Beratungstag gewährt. Gefördert werden bis zu zwei Beratungstage pro Jahr.
Die Umsetzung erfolgt über ein Netzwerk anerkannter Beratungsträger, darunter beispielsweise das RKW Baden-Württemberg, der DEHOGA Baden-Württemberg sowie der Handelsverband Württemberg.
Der Nachfolgegutschein BW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg bei der Vorbereitung und Umsetzung einer externen Unternehmensnachfolge durch geförderte Beratungsleistungen.
Die verschiedenen Förderprogramme unterscheiden sich hinsichtlich Zielgruppe, Förderhöhe und Fördervoraussetzungen. Sprechen Sie uns an. Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen in Frage kommen und informieren Sie über die nächsten Schritte.