02.11.2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Richtlinie zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Neben der Laufzeitverlängerung treten Verfahrensvereinfachungen in Kraft.
Beratungsförderung für KMU bis Ende 2028 verlängert
Das Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bietet wichtige finanzielle Unterstützung, um betriebliche Herausforderungen zu bewältigen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Durch Beratungen werden betriebliche Schwachstellen systematisch analysiert und geeignete Lösungsansätze entwickelt. Das Programm wird aus Bundesmitteln sowie Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus kofinanziert.
Die wichtigsten Neuregelungen und Eckdaten ab 2027 im Überblick:
- Verfahrensvereinfachungen: Als Zahlungsnachweis reicht die Umsatzanzeige aus, Erklärungen werden in den Verwendungsnachweis integriert.
- Rahmenbedingungen: Das Kontingent bleibt bei bis zu zwei Beratungen jährlich (maximal fünf insgesamt) während der Geltungsdauer der Richtlinie. Ab 2027 erfolgt die Antragstellung digital über ELSTER oder BundID.
- Regionalpartnergespräch: Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung brauchen für Anträge ab Januar 2027 nicht mehr ein Regionalpartnergespräch nachzuweisen. Die IHK Heilbronn-Franken empfiehlt gleichwohl ihren Mitgliedsunternehmen, vorab ein kostenloses Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Es bietet Antragstellern den Vorteil, ihren tatsächlichen Beratungsbedarf frühzeitig und neutral einzuordnen, mögliche Fallstricke zu vermeiden und die Passgenauigkeit der Beratung zu optimieren.
Ausführliche Informationen und den Zugang zum Antragsportal stellt das BAFA unter www.bafa.de/unb zur Verfügung.