27.01.2026
Weiterbildung zur Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik
1. Vermittlung umfassender Qualifikationen
Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Planen und Organisieren der Arbeit
- Beurteilen der Sicherheit in elektrischen Anlagen und Geräten
2. Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in die Qualifikation besitzt, um in den genannten Handlungsbereichen insbesondere folgende Aufgaben einer „Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik“ wahrnehmen zu können:
- Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche von bzw. an Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten durchführen und deren Funktionsfähigkeit sicherstellen; Störungen erkennen und beseitigen
- Arbeitsabläufe planen, umsetzen, überwachen; Information und Kommunikation intern und extern sicherstellen; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten
- Elektrotechnische Sicherheitsunterweisungen am Fahrzeug oder an Fahrzeugkomponenten durchführen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil.
3. Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll nachweisen, dass er/sie Kenntnisse über die Gefahren und die notwendigen Schutzbestimmungen im Umgang mit dem elektrischen Strom besitzt. - Funktions- und Schaltungsanalyse
Im Prüfungsbereich „Funktions- und Schaltungsanalyse“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie elektrotechnische Grundkenntnisse und Kenntnisse der funktionellen Zusammenhänge in Fahrzeugen oder von Fahrzeugkomponenten anwenden kann. - Praxisorientierter Handlungsauftrag
- Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten
- Fehlersuche an Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten
- Allgemeine Elektrotechnik
- Prüfen der Schutzmaßnahmen
4. An der Fortbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzung erfüllt:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten technischen Ausbildungsberuf
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online in unserem Fortbildung-Infocenter durchführen.
5. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung
Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung: 15. Januar
Anmeldeschluss für die Sommerprüfung: 15. Mai
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung: 15. August
Anmeldeschluss für die Sommerprüfung: 15. Mai
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung: 15. August
Schriftliche Prüfung
- Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
- Funktions- und Schaltungsanalyse
Mündliche Prüfung
- Praxisorientierter Handlungsauftrag
Gesamtprüfung
| Schriftliche Prüfung | Uhrzeit | 2025 | 2026 | 2027 | Mündliche Prüfung |
|---|---|---|---|---|---|
| Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz |
08:30 - 10:00 |
Frühjahr:
19. März
Sommer:
16. Juli
Herbst:
22. Oktober |
Frühjahr:
18. März
Sommer:
15. Juli
Herbst:
21. Oktober |
Frühjahr:
17. März
Sommer:
14. Juli
Herbst:
27. Oktober |
Frühjahr:
April
Sommer:
Juli
Herbst:
November |
| Funktions- und Schaltungsanalyse |
10:30 - 12:00 |
Frühjahr:
19. März
Sommer:
16. Juli
Herbst:
22. Oktober |
Frühjahr:
18. März
Sommer:
15. Juli
Herbst:
21. Oktober |
Frühjahr:
17. März
Sommer:
14. Juli
Herbst:
27. Oktober |
Frühjahr:
April
Sommer:
Juli
Herbst:
November |
Hier können Sie den aktuell gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 242 KB) der IHK Heilbronn-Franken einsehen.