27.01.2026

Weiterbildung zur Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik

1. Vermittlung umfassender Qualifikationen

Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Organisieren der Arbeit
  • Beurteilen der Sicherheit in elektrischen Anlagen und Geräten

2. Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in die Qualifikation besitzt, um in den genannten Handlungsbereichen insbesondere folgende Aufgaben einer „Elektrofachkraft Fahrzeugtechnik“ wahrnehmen zu können:
  • Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche von bzw. an Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten durchführen und deren Funktionsfähigkeit sicherstellen; Störungen erkennen und beseitigen
  • Arbeitsabläufe planen, umsetzen, überwachen; Information und Kommunikation intern und extern sicherstellen; Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleisten
  • Elektrotechnische Sicherheitsunterweisungen am Fahrzeug oder an Fahrzeugkomponenten durchführen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil.

3. Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:

  • Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
    Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll nachweisen, dass er/sie Kenntnisse über die Gefahren und die notwendigen Schutzbestimmungen im Umgang mit dem elektrischen Strom besitzt.
  • Funktions- und Schaltungsanalyse
    Im Prüfungsbereich „Funktions- und Schaltungsanalyse“ soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie elektrotechnische Grundkenntnisse und Kenntnisse der funktionellen Zusammenhänge in Fahrzeugen oder von Fahrzeugkomponenten anwenden kann.
  • Praxisorientierter Handlungsauftrag
    • Inbetriebnahme von Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten
    • Fehlersuche an Fahrzeugen oder Fahrzeugkomponenten
    • Allgemeine Elektrotechnik
    • Prüfen der Schutzmaßnahmen

4. An der Fortbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzung erfüllt:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten technischen Ausbildungsberuf
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online in unserem Fortbildung-Infocenter durchführen.

5. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung

Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung: 15. Januar
Anmeldeschluss für die Sommerprüfung: 15. Mai
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung: 15. August

Schriftliche Prüfung

  • Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
  • Funktions- und Schaltungsanalyse

Mündliche Prüfung

  • Praxisorientierter Handlungsauftrag

Gesamtprüfung

Schriftliche Prüfung Uhrzeit 2025 2026 2027 Mündliche Prüfung
Sicherheitstechnik und
Arbeitsschutz
08:30 - 10:00
Frühjahr:
19. März
Sommer:
16. Juli
Herbst:
22. Oktober
Frühjahr:
18. März
Sommer:
15. Juli
Herbst:
21. Oktober
Frühjahr:
17. März
Sommer:
14. Juli
Herbst:
27. Oktober
Frühjahr:
April
Sommer:
Juli
Herbst:
November
Funktions- und
Schaltungsanalyse
10:30 - 12:00
Frühjahr:
19. März
Sommer:
16. Juli
Herbst:
22. Oktober
Frühjahr:
18. März
Sommer:
15. Juli
Herbst:
21. Oktober
Frühjahr:
17. März
Sommer:
14. Juli
Herbst:
27. Oktober
Frühjahr:
April
Sommer:
Juli
Herbst:
November
Hier können Sie den aktuell gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 242 KB) der IHK Heilbronn-Franken einsehen.