23.01.2026
Weiterbildung zum/zur Geprüften Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
- 1. Die Weiterbildung zum/zur Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- 2. Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
- 3. An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- 4. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung
1. Die Weiterbildung zum/zur Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- Die Be- und Verarbeitungsprozesse überwachen
- Den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln koordinieren und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sowie deren Werterhalt bei Transport und Lagerung sicherstellen
- Für die Einhaltung von Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern
- Bei der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte und entsprechender Vorschriften mitwirken
- Technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen, die In- und Außerbetriebnahme von Be- und Verarbeitungsanlagen organisieren und überwachen
- Den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung sicherstellen
- Bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte und Spezifikationen mitarbeiten und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten
- Die Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und überwachen, sowie sich an der Planung und Umsetzung neuer Be- und Verarbeitungsprozesse beteiligen
- Die Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicherstellen
- Kostenpläne aufstellen sowie die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten
- Bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken
- Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für deren Einhaltung sorgen
- Die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen
- Die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienevorschriften sicherstellen
- Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Eignung
- Kompetenz und Interessen zuordnen
- Sie zu selbständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, ihre Motivation fördern und an Entscheidungsprozessen beteiligen
- Bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken
- Arbeitsgruppen betreuen und moderieren
- Die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern
- Beurteilungen Einzelner und von Gruppen durchführen und entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen sowie Unterweisungen veranlassen
- Die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern
- Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen
- die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten
- Qualitätsmanagementziele umsetzen sowie das Qualitätsbewusstsein
2. Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
3. An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
- die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Industriemeisters - Kunststoff und Kautschuk aufweisen
Handlungsspezifische Qualifikationen
- den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online in unserem Fortbildung-Infocenter durchführen.
4. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung
Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres
Teil 1 - Fachübergreifende Basisqualifikationen
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
| Fachübergreifende Basisqualifikationen |
Uhrzeit | 2026 | 2027 | 2028 | Mündliche Ergänzung |
|---|---|---|---|---|---|
|
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
Anwendung von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung
Rechtsbewusstes Handeln
|
08:30 - 14:00 Uhr |
Frühjahr:
29. April
Herbst:
5. November |
Frühjahr:
29. April
Herbst:
21. Oktober |
Frühjahr:
3. Mai
Herbst:
2. November |
Frühjahr:
Juli
Herbst:
Februar |
|
Betriebswirtschaftliches Handeln
Zusammenarbeit im Betrieb
|
08:30 - 12:00 Uhr |
Frühjahr:
30. April
Herbst:
6. November |
Frühjahr:
30. April
Herbst:
22. Oktober |
Frühjahr:
4. Mai
Herbst:
3. November |
Frühjahr:
Juli
Herbst:
Februar |
Teil 2 - Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Situationsaufgabe: Wahlfach Handlungsbereich Technik:
- Bearbeitungstechnik
- Verarbeitungstechnik
- Kunststofftechnik
- Faserverbundtechnik
2. Situationsaufgabe: Handlungsbereich Organisation
| Handlungsspezifische Qualifikationen |
Uhrzeit | 2026 | 2027 | 2028 | Fachgespräch | Mündliche Ergänzung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Situationsaufgabe | 08:30 - 13:00 Uhr |
Frühjahr:
27. Mai
Herbst:
23. November |
Frühjahr:
2. Juni
Herbst:
29. November |
Frühjahr:
1. Juni
Herbst:
20. November |
Frühjahr:
Juni/Juli
Herbst:
Dezember/Januar |
Frühjahr:
Juli
Herbst:
Februar |
| 2. Situationsaufgabe | 08:30 - 12:30 Uhr |
Frühjahr:
28. Mai
Herbst:
24. November |
Frühjahr:
3. Juni
Herbst:
30. November |
Frühjahr:
2. Juni
Herbst:
21. November |
Frühjahr:
Juni/Juli
Herbst:
Dezember/Januar |
Frühjahr:
Juli
Herbst:
Februar |
Hier können Sie den aktuell gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 242 KB) der IHK Heilbronn-Franken einsehen.