23.01.2026
Weiterbildung zum/zur Geprüften Industriemeister/Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
- 1. Die Weiterbildung zum/zur Industriemeister/-in Elektrotechnik vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- 2. Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen
- 3. An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- 4. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung
1. Die Weiterbildung zum/zur Industriemeister/-in Elektrotechnik vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- Produktionsabläufe überwachen
- Über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten
- Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern
- Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einrichten
- Technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und die Neuanläufe organisieren und überwachen
- Für den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung zuständig sein
- Material, Bau- und Ersatzteile disponieren
- Bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den ständigen Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozess mitgestalten
- Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln planen und sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen
- Kostenpläne aufstellen, die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten
- Bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken
- Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termine sorgen
- Die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeiter sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen
- In enger Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits- Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten
- Rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und beteiligte betriebliche Bereiche informieren
- In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen beraten sowie Werkstattdaten und Produktionsergebnisse in die Planungsprozesse einbringen
- Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer persönlichen Daten, Qualifikationen und Interessen zuordnen
- Die Mitarbeiter zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen
- Bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken
- Gruppen betreuen und moderieren
- Die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern
- Beurteilungen von Einzelnen und Gruppen durchführen und eine den Befähigungen der Mitarbeiter angemessene Personalentwicklung anstreben
- Ihre Innovationsbereitschaft fördern und auf ihre systematische Weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebes hinwirken
- Neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen
- Die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten
- Die Qualitätsmanagementziele im zuständigen Bereich kontinuierlich umsetzen und das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter fördern
- Bei der Kunden- und Lieferantenbetreuung mitwirken
- Kunden beraten und die Kundenzufriedenheit fördern
2. Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
3. An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 6 Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
- die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Handlungsspezifische Qualifikationen
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und mindestens ein zusätzliches weiteres Jahr Berufspraxis
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online in unserem Fortbildung-Infocenter durchführen.
4. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung
Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres
Teil 1 - Fachübergreifende Basisqualifikationen
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
| Fachübergreifende Basisqualifikationen |
Uhrzeit | 2026 | 2027 | 2028 | Mündliche Ergänzung |
|---|---|---|---|---|---|
|
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
Anwendung von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung
Rechtsbewusstes Handeln
|
08:30 - 14:00 Uhr |
Frühjahr:
29. April
Herbst:
5. November |
Frühjahr:
29. April
Herbst:
21. Oktober |
Frühjahr:
3. Mai
Herbst:
2. November |
Frühjahr:
Juli
Herbst:
Februar |
|
Betriebswirtschaftliches Handeln
Zusammenarbeit im Betrieb
|
08:30 - 12:00 Uhr |
Frühjahr:
30. April
Herbst:
6. November |
Frühjahr:
30. April
Herbst:
22. Oktober |
Frühjahr:
4. Mai
Herbst:
3. November |
Frühjahr:
Juli
Herbst:
Februar |
Teil 2 - Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Situationsaufgabe: Wahlfach Handlungsbereich Technik:
- "Infrastruktursysteme und Betriebstechnik" (T 1)
- "Automatisierungs- und Informationstechnik" (T 2)
2. Situationsaufgabe: Handlungsbereich Organisation
| Handlungsspezifische Qualifikationen |
Uhrzeit | 2026 | 2027 | 2028 | Fachgespräch | Mündliche Ergänzung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Situationsaufgabe | 08:30 - 12:30 Uhr |
Frühjahr:
21. Mai
Herbst:
12. November |
Frühjahr:
25. Mai
Herbst:
23. November |
Frühjahr:
23. Mai
Herbst:
23. November |
Frühjahr:
Juni/Juli
Herbst:
Dezember/Januar |
Frühjahr:
Juli
Herbst:
Februar |
| 2. Situationsaufgabe | 08:30 - 12:30 Uhr |
Frühjahr:
22. Mai
Herbst:
13. November |
Frühjahr:
26. Mai
Herbst:
24. November |
Frühjahr:
24. Mai
Herbst:
24. November |
Frühjahr:
Juni/Juli
Herbst:
Dezember/Januar |
Frühjahr:
Juli
Herbst:
Februar |
Hier können Sie den aktuell gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 242 KB) der IHK Heilbronn-Franken einsehen.