27.01.2026
Weiterbildung zur Elektrofachkraft in der Industrie
- 1. Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft in der Industrie vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- 2. Ziel der Prüfung
- 3. Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- 4. An der Fortbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzung erfüllt:
- 5. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung
1. Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft in der Industrie vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Planen und Organisieren der Arbeit
- Beurteilen der Sicherheit in elektrischen Anlagen und Geräten
2. Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist nachzuweisen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerin die genannten Prüfungsbereiche beherrscht und praxisgerecht umsetzen bzw. anwenden kann.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil .
3. Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll nachweisen, dass er/sie Kenntnisse über die Gefahren und die notwendigen Schutzbestimmungen im Umgang mit dem elektrischen Strom besitzt. - Funktions- und Schaltungsanalyse
Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll nachweisen, dass er/sie Schaltungsunterlagen und Anlagendokumentationen auswerten, funktionelle Zusammenhänge in elektrischen Anlagen analysieren, Steuerprogramme interpretieren und ändern, Mess- und Prüfverfahren auswählen und Signale an Schnittstellen funktionell zuordnen kann. Er/Sie soll Fehlerursachen bestimmen und elektrische Schutzmaßnahmen anwenden. - Arbeitsauftrag
Dafür kommt insbesondere in Betracht: Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Zuständigkeiten am Einsatzort sowie Lösungsvarianten unter technischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten bewerten und auswählen u. a.
4. An der Fortbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzung erfüllt:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten technischen Ausbildungsberuf
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online in unserem Fortbildung-Infocenter durchführen.
5. Anmeldeschluss und Termine für die Prüfung
Anmeldeschluss für die Frühjahrsprüfung: 15. Januar
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung: 15. August
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung: 15. August
Schriftliche Prüfung
- Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
- Funktions- und Schaltungsanalyse
Mündliche Prüfung
- Arbeitsauftrag
Gesamtprüfung
| Schriftliche Prüfung | Uhrzeit | 2025 | 2026 | 2027 | mündliche Prüfung |
|---|---|---|---|---|---|
| Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz |
08:30 - 10:00 |
Frühjahr:
19. März
Herbst:
22. Oktober |
Frühjahr:
18. März
Herbst:
21. Oktober |
Frühjahr:
17. März
Herbst:
27. Oktober |
Frühjahr:
April/Mai
Herbst:
November/Dezember |
| Funktions- und Schaltungsanalyse |
10:30 - 12:00 |
Frühjahr:
19. März
Herbst:
22. Oktober |
Frühjahr:
18. März
Herbst:
21. Oktober |
Frühjahr:
17. März
Herbst:
27. Oktober |
Frühjahr:
April/Mai
Herbst:
November/Dezember |
Hier können Sie den aktuell gültigen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 242 KB) der IHK Heilbronn-Franken einsehen.