16.04.2024

FAQs Weiterbildungsprüfungen

1. Aktueller Hinweis zu Prüfungen. 

Sämtliche Prüfungen in Aus- und Weiterbildung finden nach jetzigem Stand wie geplant statt. 

2. Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?

In der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (Ausbildereignungsverordnung-Prüfungen) sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der jeweiligen Prüfung geregelt.
Die Verordnung oder Rechtsvorschrift für den jeweiligen Abschluss enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen. 

3. Welche IHK ist bei der Prüfungsanmeldung zuständig? 

Eine Kammer ist dann zuständig, wenn Sie in dem jeweiligen IHK-Bezirk wohnen oder arbeiten oder einen Vorbereitungslehrgang besuchen. Wenn Sie sich unsicher sind, welche IHK dies in Ihrem Fall ist, können Sie über den IHK-Finder Ihre zuständige IHK finden.

4. Welche Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt werden? 

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verordnung bzw. den besonderen Rechtsvorschriften. Die Verlinkung hierzu finden Sie unter den jeweiligen Weiterbildungsprofilen unter dem Punkt ""Weitere Informationen"". Dort finden Sie auch den Antrag auf Zulassung und Anmeldung zur Weitbildungsprüfung.
Bitte lassen Sie vor Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Vorbereitungslehrgang von der zuständigen Kammer prüfen, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 

5. Was kostet eine Prüfungszulassung? 

Die Gebühr entnehmen Sie der Gebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken.

6. Welche Unterlagen müssen zur Zulassung eingereicht werden? 

  • Tabellarischer Lebenslauf                        
  • Arbeitszeugnisse oder Bescheinigungen über die beruflichen Tätigkeiten                        
  • Nachweise/Kopien bisheriger Berufsausbildung/en                        
  • Nachweise/Kopien bisheriger Weiterbildung/en                        
  • Falls Sie nicht in der Region der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken wohnen: Nachweis über den Besuch eines Vorbereitungslehrgangs oder einer Arbeitsstelle in der Region.
  • Falls Sie in der Region der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken weder wohnen noch arbeiten oder einen Vorbereitungslehrgang besuchen, muss Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer bei der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken Amtshilfe ersuchen, sofern dort das Prüfungsverfahren noch nicht begonnen wurde.  
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Antrages nur mit vollständigen Unterlagen möglich ist. 

7. Was bedeutet „einschlägige Berufspraxis“?

Die Berufspraxis muss dem angestrebten Fortbildungsabschluss entsprechen. Wenn Sie beispielsweise einen Abschluss als Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in ablegen möchten, so müssen Sie Ihre Berufspraxis überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erbracht haben. 

8. Wie wird die einschlägige Berufspraxis nachgewiesen?

Dies erfolgt in der Regel mit einem Nachweis, der exakte Datumsangaben über Umfang und Zeitraum der Tätigkeit (Beschäftigungsdauer) sowie eine exakte Beschreibung des Tätigkeitsinhaltes enthält und vom Arbeitgeber bestätigt ist. Tätigkeitsnachweise oder Arbeitszeugnisse müssen einen deutlichen Bezug zur angestrebten Fortbildungsprüfung aufweisen. Reine Beschäftigungsnachweise (von … bis … als … beschäftigt) genügen in den meisten Fällen nicht für eine abschließende Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen. Auch eine Bescheinigung (zum Beispiel Arbeitsvertrag), die lediglich nachweist, dass Sie im Unternehmen beschäftigt sind, ist nicht ausreichend, da wir so nicht prüfen können, ob Ihre Berufspraxis den Zulassungsvoraussetzungen entspricht. 

9. Welcher Nachweis gilt bei einer Selbstständigkeit?

Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise mit einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden Erklärung über Art, Inhalt und Dauer ihrer beruflichen Tätigkeit erbringen. 

10. Ist ein Vorbereitungslehrgang Zulassungsvoraussetzung?

Nein. Bitte lassen Sie vor Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Vorbereitungslehrgang von der zuständigen Kammer prüfen, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. So können Sie sich sicher sein, dass Sie die Prüfung ablegen können. 

11. Wo stelle ich einen Antrag auf Zulassung?

Einen Antrag auf Zulassung stellen Sie online unter folgendem Link : IHK-Anmeldeportal

12. Antragsformular zu Zulassungsprüfung

Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail mit einer PDF-Datei - Ihr Antragsformular - in der Ihre gemachten Angaben bereits eingefügt sind. Bitte drucken Sie das Antragsformular aus und senden Sie dieses unterschrieben (im Original) per Post, Fax oder als Scan per E-Mail an Ihren Ansprechpartner bei der IHK Heilbronn-Franken. Die Kontaktinformationen finden Sie unter Ihrem jeweiligen Weiterbildungsprofil. Bitte melden Sie sich, falls Sie keine E-Mail mit dem Antragsformular erhalten haben.

13. Wie lange benötigt die Bearbeitung einer Zulassung?

Planen Sie ausreichend Zeit ein für die Beantragung Ihrer Zulassung. Die Bearbeitungszeit Ihrer Zulassung kann 2 - 3 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie vor Rückfragen in dieser Zeit ab. 

14. Die Zulassung wurde ausgesprochen, was nun?

Sie erhalten einen Zulassungsbescheid per Post und ihre Zulassungs-ID per E-Mail. Mit der Zulassungs-ID können Sie sich nun zur Prüfung anmelden. Weiter Informationen hierzu finden Sie unter Punkt 19 "Anmeldung".

15. Was ist die IDENT-Nummer und wo finde ich diese?

Bei der IDENT-Nummer handelt es sich in der Regel um eine 6-stellige Nummer, welche von uns vergeben wurde. Die IDENT-Nummer finden Sie in all unseren Schreiben an Sie (Zulassungsbescheid, Einladung etc.) im Adressfeld über ihrem Namen. Ihre IDENT-Nummer benötigen sie für die Plattform “Fortbildungsergebnisse online”, um Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse aufrufen zu können.

16. Was ist die Zulassungs-ID und wo finde ich diese?

Die Zulassungs-ID erhalten Sie per E-Mail, wenn Sie die Zulassung zur Prüfung erhalten haben. Diese setzt sich aus Ihrer IDENT-Nummer und dem Kürzel der Weiterbildungsprofile zusammen. Die Zulassungs-ID wird einmalig vergeben. Bitte bewahren Sie die E-Mail mit der Zulassungs-ID gut auf. Sie benötigen die Zulassungs-ID für ihre Prüfungsanmeldungen.
Beispiel für eine Zulassungs-ID: 123456-AVEO.
Bitte beachten Sie den "Bindestrich" zwischen der Zahlenkombination und dem Kürzel des Weiterbildungsprofils. 

17. Was bedeutet Gebührenübernahme?

Die anfallenden Gebühren für Zulassung und Prüfung werden von Dritten (z. B. Arbeitgeber) übernommen. Dafür muss das Zusatzblatt “Gebührenübernahme" mit dem Zulassungsantrag eingereicht werden. 

18. Wie erfolgt die Prüfungsanmeldung?

Nach erfolgreicher Zulassung können sie sich zur Prüfung anmelden. Die Prüfungsanmeldung erfolgt online über das IHK-Anmeldeportal der IHK Heilbronn-Franken. Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie ihre Zulassungs-ID und ihr Geburtsdatum. 
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen immer nur für den kommenden Prüfungslauf entgegengenommen werden und nicht für Termine die bspw. zwei Jahre in der Zukunft liegen. 
Nach der Eingabe Ihrer persönlichen Angaben und dem Absenden der Daten an uns, erhalten Sie eine E-Mail mit einer PDF-Datei – Ihre Anmeldung. Bitte drucken Sie ihre Anmeldung aus und senden Sie diese unterschrieben per Post, Fax oder als Scan per E-Mail an Ihren Ansprechpartner bei der IHK Heilbronn-Franken. Die Kontaktinformationen finden Sie unter ihrem jeweiligen Weiterbildungsprofil.
Bitte vermerken Sie auf der Anmeldung, für welchen Prüfungsteil Sie sich anmelden möchten. Für jeden Prüfungsteil ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Das Wahlfach ist nur anzugeben, wenn in Ihrem Weiterbildungsprofil ein Wahlfach angeboten wird wie bspw. beim Handelsfachwirt. 

19. Gibt es Anmeldefristen für die Prüfungen?

Es gibt unterschiedlichen Anmeldefristen für die Frühjahrs- und Herbstprüfungen. Die Anmeldefristen für die Prüfungen finden sie unter dem jeweiligen Weiterbildungsprofil.

20. Warum sind Zulassung und Anmeldung getrennt?

Erhalten Sie von der zuständigen Kammer eine Zulassung für die von Ihnen angestrebte Weiterbildung, können Sie vor Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Lehrgang sicher sein, dass Sie die Prüfung ablegen können. Die Prüfungsanmeldung erfolgt dann zu dem von Ihnen angestrebten Prüfungstermin.

21. Wird eine Anmeldebestätigung versendet?

Ja, sobald Sie sich zu Ihrem Wunschtermin angemeldet haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Post. Sollten Sie innerhalb 3 Wochen keine Bestätigung erhalten, kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Mitarbeiter im Prüfungswesen. 

22. Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken.

23. Kann Bildungsurlaub auch für die Prüfung beantragt werden?

Ja, Bildungszeit kann auch für Prüfungstage in Anspruch genommen werden
  • wenn es sich bei der Gesamtmaßnahme um eine berufliche Weiterbildung handelt, für deren Abschluss die Prüfung erforderlich ist (integraler Teil der Bildungsmaßnahme) und
  • Sie von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt wird und
  • die Prüfungstage den zeitlichen Rahmen von durchschnittlich sechs Zeitstunden pro Tag (ohne Pausenzeiten) erreichen.

24. Die Prüfungsteilnahme ist Ihnen nach der Anmeldung nicht möglich - was ist zu tun?

Die zu prüfende Person kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Die schriftliche Erklärung kann auch durch Übermittlung des unterschriebenen Abmeldeformular Weiterbildungsprüfung (DOCX-Datei · 1910 KB) per Fax oder eingescannt per Mail erfolgen. Nicht ausreichend ist dagegen die Rücktrittserklärung per einfacher Mail. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung, ist dies nur mit wichtigem Grund möglich. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die zu prüfende Person an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung nach § 20 (3) der Prüfungsordnung mit “ungenügend” (= 0 Punkte) bewertet.

25. Sind die Gebühren trotzdem fällig?

Bei einem Rücktritt nach Anmeldeschluss spätestens bis fünf Kalendertage vor Beginn der Prüfung bzw. bei wichtigem Grund ermäßigt sich die Prüfungsgebühr auf 60 % der vollen Gebühr. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt zurücktreten, ist die komplette Gebühr fällig.

26. Ich habe den Lehrgang abgebrochen - was muss ich beachten?

Achtung: eine Abmeldung von einem Lehrgang ist unabhängig vom Lehrgangsanbieter keine Prüfungsabmeldung. Diese muss gesondert auf schriftlichem Weg erfolgen.

27. Allgemeine Informationen zu den schriftlichen Prüfungen 

Zu den schriftlichen Prüfungen bringen Sie bitte Ihren Ausweis und die Einladung zur Prüfung mit.
Jedes Prüfungsfach ist auf 100 Punkte ausgelegt.
  • Die Aufgabenstellungen sind mit mehr als einem Wort, in der Regel in ganzen Sätzen oder mit mehreren Stichworten zu beantworten.
  • Es wird jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Die Ergebnisse und Rechenwege sind in den Lösungsteil einzutragen. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben.
  • Sämtliche Arbeiten, mit Ausnahme von Zeichnungen, dürfen nur mit dokumentenechtem Schreibgerät (zum Beispiel Kugelschreiber) ausgeführt werden
  • Konzeptpapier wird zur Verfügung gestellt. 

28. Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?

Prüfungsteilnehmer erhalten mit der Einladung eine Aufstellung mit Materialien, die für die Lösung von Prüfungsaufgaben genutzt werden können.
  • In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragrafen sind, jedoch keine Kommentierungen, zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig.
  • Darüberhinausgehende Hilfsmittel, zum Beispiel finanzmathematische Tabellen, sind gegebenenfalls als Anlage beigefügt.
  • Elektronische Kommunikationsmittel (zum Beispiel Handy, Smartwatch) sind keine Hilfsmittel und nicht im Prüfungsraum zugelassen.
  • Bei Fortbildungsprüfungen, in denen eine Formelsammlung zugelassen ist, wird die Formelsammlung bei der Prüfung durch die IHK ausgeteilt. Selbst erworbene Formelsammlungen können in der Prüfung nicht verwendet werden. Zur Vorbereitung kann die Formelsammlung bei der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.

29. Gesetzestexte – Was ist erlaubt?

Für die zugelassenen Gesetzestexte gilt: Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden, Unterstreichungen und Normverweise sind zulässig. "Unkommentierte Fassungen" bedeutet, dass keinerlei Kommentare zulässig sind. Registerhilfen (z.B. Klebezettel) sind zulässig, die dem schnelleren Auffinden einer Rechtsquelle dienen. 
Beispiel: „§ 34“ auf dem Klebezettel ist zulässig, inhaltlicher Kommentar wie z.B. „Kaufvertrag“ ist nicht zulässig. 

30. Wann werden die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben?

Die Korrektur der schriftlichen Prüfungen durch den Prüfungsausschuss ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. In der Regel nimmt die Bewertung ca.10 Wochen in Anspruch. Danach haben Sie die Möglichkeit, Ihre vorläufigen Ergebnisse über unser Online Ergebnisportal einzusehen. 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte über die Prüfungsergebnisse geben. 

31. Nichtbestehen einer Prüfung – was dann?

  • Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.
  • Wenn Sie sich innerhalb zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden, bleiben die Ergebnisse von bestandenen, eigenständigen Prüfungsfächern bestehen. Wenn Sie sich nach der Zwei-Jahres-Frist anmelden, müssen auch die bestandenen Prüfungsfächer wiederholt werden.
  • Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.

32. Was ist eine mündliche Ergänzungsprüfung? 

Bei vielen Fortbildungsprüfungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nicht bestandene schriftliche Prüfungsfächer (weniger als 50 Punkte) durch eine mündliche Ergänzungsprüfung zu verbessern. Die Voraussetzung finden Sie in der jeweiligen Verordnung.
In der Ergänzungsprüfung werden Fragen rund um das (schriftliche) nicht bestandene Prüfungsfach gestellt. Eine Eingrenzung auf Themen oder ein Prüfen anhand der nicht oder nur unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung erfolgt nicht. 

33. Wann finden mündliche Prüfungen statt? 

Die mündlichen und praktischen Prüfungen werden in Absprache mit den ehrenamtlichen Mitgliedern des Prüfungsausschusses vereinbart. Die mündlichen beziehungsweise praktischen Prüfungstermine finden nach den schriftlichen Prüfungen statt. Einen groben Zeitplan finden Sie unter dem von Ihnen angestrebten Weiterbildungsprofil auf unserer Homepage. Bitte beachten Sie, dass Sie den einen genauen Termin erst mit der Einladung zur mündlichen und praktischen Prüfung erhalten. Diese wird ca. 2-4 Wochen vor dem Prüfungstag an Sie verschickt.
In vielen Rechtsverordnungen ist zudem für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung zunächst das Ablegen oder Bestehen des vorangegangenen Prüfungsteils Voraussetzung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für mündliche/praktische Prüfungen keine Wunschtermine berücksichtigt werden können. 

34. Welche Medien stehen in der mündlichen Prüfung zur Verfügung?

Zur mündlichen Prüfung stehen Ihnen ein Flipchart, eine Metaplanwand sowie ein Moderationskoffer zur Verfügung. Sollten Sie darüber hinaus Medien wie beispielsweise einen Beamer verwenden, ist dieser selbst mitzubringen. Für die technische Funktion sind die Prüfungsteilnehmer selbst verantwortlich und müssen gegebenenfalls für alternative Präsentationsmöglichkeiten sorgen. 

35. Abschlussbezeichnungen “Bachelor Professional” und “Master Professional” 

Das neue Berufsbildungsgesetz führt die Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ für die Fortbildungsabschlüsse ein. Die neuen Begriffe bringen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck und unterstreichen die Praxisnähe und besonderen Fähigkeiten von Industriemeistern, Fachwirten, Bilanzbuchhaltern oder Betriebswirten. Der Zusatz „Professional“ gewährleistet die Abgrenzung zu akademischen Abschlüssen. Die neuen Bezeichnungen sind zudem ein wichtiger Beitrag zur Gleichwertigkeit beruflicher mit akademischer Bildung, zum internationalen Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit und unterstützen die Mobilität unserer Fachkräfte.
Die IHK-Organisation unterstützt die neuen Bezeichnungen der Fortbildungsstufen und setzt sich dafür ein, dass die Neuerungen schnellstmöglich für die Absolventen der IHK-Fortbildungsabschlüsse zur Anwendung kommen können.
Um die Bezeichnungen auch im Prüfungszeugnis aufführen zu können, muss jeder bestehende Fortbildungsabschluss separat geprüft und die Rechtsverordnung geändert werden. Das erfolgt durch die Wirtschafts- und Sozialpartner (zum Beispiel Verbände und Gewerkschaften) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Erst nach der Änderung der Rechtsverordnungen darf die IHK auch entsprechende Zeugnisse erstellen. 
Wichtig: Haben Sie Ihren Abschluss vor dem 1. Januar 2020 abgelegt, so haben Sie keinen Anspruch auf die Ausstellung eines neuen Zeugnisses mit der Bezeichnung “Bachelor Professional” oder “Master Professional”

36. Ersatzausfertigungen für Zeugnisse 

Sie können über unser Formular online eine Zweitschrift beantragen. Die Kosten richten sich nach unserer Gebührenordnung

37. Prüfungsvorbereitungslehrgänge 

Webseiten mit Weiterbildungsträgern, die Lehrgänge zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen anbieten, finden Sie unter:
  • wis.ihk.de
  • fortbildung-bw.de
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte über die Qualität der Lehrgangsanbieter erteilen können. 

38. Alte Prüfungsaufgaben 

Für Fortbildungsabschlüsse, die mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben geprüft werden, besteht die Möglichkeit alte Prüfungssätze mit Aufgaben und Lösungshinweisen beim DIHK Bildungsshop käuflich zu erwerben. Sie werden etwa sechs Monate nach Ablauf einer bundeseinheitlichen Prüfung veröffentlicht.
Tipp: Lassen Sie sich durch die „Musterlösungen“ nicht verunsichern, es handelt sich hier nur um Lösungshinweise, die einen möglichen Lösungsweg aufzeigen. Andere Wege und Lösungen sind genauso möglich und werden bei der Korrektur von den Prüferinnen und Prüfern berücksichtigt. 

39. Höhere Berufsbildung 

Die Höhere Berufsbildung (auch „Aufstiegsfortbildung“) eröffnet insbesondere dual Ausgebildeten attraktive Entwicklungswege. Mehr als 70 Abschlüsse der Höheren Berufsbildung ermöglichen die Übernahme von verantwortungsvollen Aufgaben in vier Tätigkeitsfeldern: kaufmännisch, industriell technisch, IT und Medien sowie berufspädagogisch. Drei Qualifikationsebenen gewährleisten vielfältige Perspektiven für angehende Fach- und Führungskräfte. Im Deutschen Qualifikationsrahmen DQR sind die Abschlüsse den anspruchsvollen Niveaus 5 bis 7 zugeordnet.
  1. Auf der ersten Ebene können sich Personen mit Ausbildung und Berufspraxis z. B. zum Fachberater oder Servicetechniker weiterbilden. Sie sind dann Fachexperten ihrer Branchen.
  2. Die zweite Ebene bietet die Abschlüsse zu den Fachwirten (Branchen), Fachkaufleuten (Funktionen) und Industrie- und Fachmeistern.
  3. Geprüfter Betriebswirt bzw. Geprüfter Technischer Betriebswirt sind die Abschlüsse der dritten Ebene. Diese qualifizieren für die Übernahme selbstständiger und strategischer Managementaufgaben. 

40. Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR)? 

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (kurz: DQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er soll die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und die Vergleichbarkeit nationaler Qualifikationen in Europa ermöglichen. Er verfügt über insgesamt acht Niveaustufen, die das jeweilige Fachwissen, die Fertigkeiten und Kompetenz beschreiben.
Für Absolventen der beruflichen Bildung in Deutschland gilt: Abschlüsse mit zweijähriger Ausbildungszeit sind dem Niveau 3 zugeordnet, mit dreijähriger und dreieinhalbjähriger Ausbildungszeit dem Niveau 4 und Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt und Meister dem Niveau 6. Damit befinden sich Meister und Fachwirte auf derselben Stufe wie Hochschulabsolventen mit Bachelorabschluss.
DQR und EQR können ferner die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen und den Zugang zu Bildungsgängen erleichtern. Rechtliche Ansprüche werden durch die Zuordnung allerdings nicht begründet. 

41. Kann ich meine Prüfungsunterlagen ansehen? 

Selbstverständlich. Sie haben innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Prüfungsteils, d.h. nach Erhalt des Prüfungsbescheides oder Zeugnisses, die Möglichkeit, Prüfungseinsicht zu beantragen und/oder Widerspruch einzulegen. Die Einsichtnahme findet dann nach vorheriger Antragstellung bei Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter und Terminabsprache bei uns vor Ort statt.
Bitte stellen Sie hierzu einen Antrag an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/-in. Folgende Angaben sind unbedingt erforderlich: Name, - Weiterbildungsprofil und das Fach, bzw. die Fächer, die Sie einsehen möchten. Der Antrag ist entweder per Post oder per Fax einzureichen. 

42. Antrag auf Ausstellung einer englischen Übersetzung eines IHK-Fortbildungszeugnisses 

Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung einer englischen Übersetzung Ihres IHK-Weiterbildungszeugnisses, der folgende Angaben enthalten muss:
Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,  Weiterbildungsprofil,  Prüfungsdatum 
Wir bitten Sie, die folgenden Hinweise zu beachten, vor allem, wenn Sie die Übersetzung im Ausland verwenden wollen.
Die Übersetzungshilfen haben den Zweck, bei einer Bewerbung ins Ausland das deutsche Zeugnis zu erläutern bzw. einer ausländischen prüfenden Stelle das Niveau und die Inhalte des deutschen Abschlusses nachzuweisen oder um die Zulassung zu einem weiterführenden Studium bzw. einer Weiterbildungsprüfung zu erlangen. Sie sind nur zur Nutzung in Verbindung mit dem deutschen Zeugnis vorgesehen.
Bitte beachten Sie: Die Übersetzungshilfen der IHK-Organisation sind keine Zeugnisse! Daher verleiht Ihnen die Übersetzungshilfe auch keinen neuen Titel. Es verbinden sich hiermit auch keinerlei Anrechnungs- oder Anerkennungszwänge in den Zielländern. Die Nutzung der Übersetzung Ihres Abschlusses obliegt Ihnen in Ihrem Ermessen und in Ihrer Verantwortung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Übersetzung Ihres Abschlusses insbesondere nicht dazu bestimmt ist, auf Visitenkarten, Briefköpfen oder Homepages genutzt zu werden.