Validierung von langjähriger Berufserfahrung
Um Menschen ohne Berufsabschluss neue Wege zur Einmündung in das Berufsbildungssystem und zur beruflichen Entwicklung zu eröffnen, ist mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und-digitalisierungsgesetz (BVaDiG) eine rechtliche Grundlage für Validierungsverfahren durch Kammern in Deutschland geschaffen.
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zur Berufsvalidierung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zur Berufsvalidierung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
- 1. Was ist mit Berufsvalidierung gemeint?
- 2. Wer kann ein Validierungsverfahren beantragen?
- 3. Was sind die Vorteile eines Validierungsverfahren?
- 4. Was sind Vorteile für Arbeitgeber?
- 5. Wie wird das Verfahren durchgeführt?
- 6. Was kann das Ergebnis des Verfahrens sein?
- 7. Wie hoch sind die Kosten des Validierungsverfahrens?
1. Was ist mit Berufsvalidierung gemeint?
Das Berufsvalidierungsverfahren ist ein Verfahren, mit dem berufserfahrene Menschen ohne qualifizierten Berufsabschluss ihre Berufskompetenzen anhand eines anerkannten Standards bewerten lassen können. Der Standard für die Berufsvalidierung ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs.
Durch die Validierung können entweder ein Zeugnis über vollständige Vergleichbarkeit oder ein Bescheid mit überwiegender Vergleichbarkeit erlangt werden.
Ein Feststellungsergebnis mit einer vollständigen Vergleichbarkeit weist aus, dass alle beruflichen Handlungsfähigkeiten für die Ausübung des Referenzberufs vorhanden sind.
Das Zeugnis über vollständige Vergleichbarkeit und der Bescheid über überwiegender Vergleichbarkeit wird von IHK Heilbronn-Franken ausgestellt.
Das Zeugnis über vollständige Vergleichbarkeit und der Bescheid über überwiegender Vergleichbarkeit wird von IHK Heilbronn-Franken ausgestellt.
2. Wer kann ein Validierungsverfahren beantragen?
Personen, die über langjährige praktische Erfahrung verfügen, jedoch keinen formalen Berufsabschluss besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind. Diese Personen müssen in einem Betrieb vielseitig und umfassend eingesetzt worden sein, sodass sie alle relevanten Aspekte des Referenzberufs nachweisen können.
Das können beispielsweise sein:
- Studienabbrecher mit langjährigen IT-Kenntnissen, ohne formalen Abschluss
- Person mit Behinderung, ohne Ausbildung aber mit langjähriger Arbeitserfahrung einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter: 25 Jahre
- Einschlägige Berufserfahrung (mindestens das 1,5-fache der Regelausbildungszeit. Bei 3-jähriger Ausbildungsdauer mind. 4,5 Jahre Berufserfahrung)
- Wohnsitz in Deutschland und mindestens die Hälfte der geforderten Berufstätigkeit muss in Deutschland absolviert sein.
- Kein Berufsabschluss im Referenzberuf
Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der IHK Heilbronn-Franken.
Vor der Antragsstellung ist ein Beratungsgespräch notwendig. Wenden Sie sich dazu an die Beraterin für das Validierungsverfahren Yasemin Yildiz
E-Mail: validierung@heilbronn.ihk.de.
E-Mail: validierung@heilbronn.ihk.de.
3. Was sind die Vorteile eines Validierungsverfahren?
Mit dem Validierungsverfahren erhalten berufserfahrene Personen, die keinen formalen Nachweis (z. B. ein Prüfungszeugnis) über ihr Können besitzen (beispielsweise Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Menschen ohne Berufsabschluss) die Möglichkeit, ihre berufsrelevanten Kompetenzen validieren zu lassen. Es wird bewertet, ob diese Kompetenzen vollständig oder teilweise gleichwertig mit einem formalen Berufsabschluss sind.
Die Validierung kann bspw. Arbeitssuchende im Bewerbungsprozess unterstützen und die Chancen auf eine neue Beschäftigung erhöhen. Es kann aber auch für Selbstständige hilfreich sein, die wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten oder einen objektiven Nachweis über ihr Können benötigen.
4. Was sind Vorteile für Arbeitgeber?
Arbeitgeber erhalten durch die Validierung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden ohne passenden Berufsabschluss einen objektiven Überblick und konkrete Aussagen über deren Berufskompetenzen und deren Passfähigkeit zu gesuchten Profilen.
Für Arbeitgeber ist die Validierung eine Chance den Bedarf an Fachkräfte mit internen Lösungen entgegenzuwirken. Mit dieser Maßnahme können Arbeitgeber ihre internen Mitarbeiter motivieren und diese Mitarbeiter für zukünftige Personalentwicklungsmaßnahmen einplanen.
5. Wie wird das Verfahren durchgeführt?
Die Durchführung erfolgt durch das sogenannte “Feststellungsverfahren”, bei dem zwei Berufsexperten aus den Prüfungsausschüssen des entsprechenden Referenzberuf die Handlungsfähigkeit feststellen. Dabei führt eine Person die Feststellung durch, während die andere Person als Beisitzer anwesend ist.
Auf schriftliche Aufgaben ist zu verzichten, wenn die Feststellung mittels anderer Instrumente mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Zu diesen Instrumenten gehören insbesondere mündliche und praktische Aufgaben sowie die Einbeziehung von Arbeitsergebnissen aus dem Tätigkeitsbereich des Referenzberufs in den letzten beiden Jahren vor Antragstellung.
6. Was kann das Ergebnis des Verfahrens sein?
Bei einer überwiegenden Vergleichbarkeit weist der Bescheid zusätzlich die festgestellten und die nicht festgestellten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit aus.
Bei einer vollständigen Vergleichbarkeit stellt der Bescheid in der Form eines schriftlichen Zeugnisses die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin mit der für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit fest.
Bei einer vollständigen Vergleichbarkeit stellt der Bescheid in der Form eines schriftlichen Zeugnisses die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit des Antragstellers oder der Antragstellerin mit der für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit fest.
Kann der Antragsteller oder die Antragstellerin weder die vollständige noch die überwiegende Vergleichbarkeit seiner oder ihrer individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit mit der für den Referenzberuf erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nachweisen, wird der Antrag auf Feststellung abgelehnt.
7. Wie hoch sind die Kosten des Validierungsverfahrens?
Informationen zu den anfallenden Gebühren finden Sie im Gebührentarif der IHK Heilbronn-Franken. Die Gebühren für das Feststellungsverfahren sind unter Punkt B.4.3.2. aufgeführt.