15.04.2026
Immer mehr Unternehmen rekrutieren gezielt Azubis aus Drittstaaten, um ihren eigenen Fachkräftenachwuchs langfristig zu sichern. Dabei gibt es einige Punkte, die Betriebe rechtlich beachten müssen.
Azubis aus Drittstaaten
Das Projekt NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge - kurz NUiF - hat ein Erklärvideo welches erläutert, welche Hinweispflichten gelten, Erläuterungen von der Visumsbeantragung im Heimatland bis hin zur Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG bzw. § 18a AufenthG nach erfolgreicher Ausbildung in Deutschland.
Hier geht es zum Erklärvideo: Azubis aus Drittstaaten: Hinweispflichten für Betriebe erklärt
Weiterführende Infos:
- Checkliste „Rekrutierung von Azubis aus Drittstaaten – Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen“
- Broschüre „Einwanderung in die Ausbildung: Azubis aus dem Ausland finden und binden“
Das Team des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge berät telefonisch oder per Mail:
Telefon: (030) 203 08 6550
E-Mail: info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de
E-Mail: info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de