12.04.2024

Die BA-Betriebsnummer im Ausbildungsvertrag

Für Ausbildungsverträge gibt es neue Vorgaben im Berufsbildungsgesetz. Laut § 34 (2) Nr. 10 BBiG iVm. § 106 (2) BBiG müssen Unternehmen dort seit dem 1. Januar 2021 ihre Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit, die sogenannte BA-Betriebsnummer, eintragen. Was sich hinter der BA-Nummer verbirgt und wie Sie die richtige Nummer für Ihr Unternehmen finden, haben wir hier kurz erläutert.
Was ist eine BA-Betriebsnummer?
Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle.
In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.
Mehr unter weitere Informationen: “Alles Wichtige rund um die Betriebsnummer”  von der Bundesagentur für Arbeit.