06.02.2026

Prüfungsablauf Servicekräfte für Schutz und Sicherheit - Leitfaden für Ausbilder und Prüflingen

Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen hilfreiche Informationen geben. Es werden grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen aufgegriffen.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer Zwischenprüfung und einer Abschlussprüfung.

1. Zwischenprüfung

Allgemeines zur Zwischenprüfung

  • Die Zwischenprüfung soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
  • Anmeldung erfolgt automatisch über die IHK bei aktivem Ausbildungsverhältnis
  • Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
  • Schriftliche Einladung erfolgt 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
  • Die Abschlussprüfung Teil 1 wird an der zuständigen Berufsschule durchgeführt
  • Prüfungssprache ist deutsch

Inhalte der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet in schriftlicher Form statt und erstreckt sich auf:
Die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 12 Monate genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie dem im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Die Zwischenprüfung besteht aus dem schriftlichen Prüfungsbereich:
  • Schutz und Sicherheit (90 Minuten)
Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er
  • Gefährdungspotenziale erkennen,
  • Maßnahmen der Sicherung durchführen und dokumentieren
  • sein Verhalten an sicherheitsrelevante Situationen anpassen sowie
  • den rechtlichen Handlungsrahmen beachten kann.

Rücktrittsregelungen

Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

2. Abschlussprüfung

Allgemeines zur Abschlussprüfung

  • Anmeldung erfolgt über das Asta- & Azubi-Infocenter
  • Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
  • Schriftliche Einladung für die praktische/mündliche Prüfung erfolgt 4 Wochen vor den Prüfungsterminen
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
  • Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden an der zuständigen Berufsschule durchgeführt. Die Termine teilt die Berufsschule mit.
  • Prüfungssprache ist deutsch

Inhalte der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird in schriftlicher und mündlicher Form abgelegt.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
In der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
  1. Situationsgerechtes Verhalten und Handeln (60 Minuten)
  2. Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste (90 Minuten)
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde (45 Minuten)
  4. Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (45 Minuten)
    Schriftlich 25 Minuten
    Mündlich 20 Minuten
Im Prüfungsbereich „Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen soll der Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch führen. Grundlage des Fachgesprächs ist eine von zwei von ihm durchgeführten und dokumentierten betrieblichen Aufgaben aus seinem Einsatzbereich.
Die Dokumentationen sollen eine Beschreibung der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise bei der Ausführung sowie eine Bewertung des Ergebnisses beinhalten (je max. drei Seiten). Betriebsübliche Unterlagen sind beizufügen. Die Dokumentationen sind dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Prüfung zuzuleiten. Hieraus wählt der Prüfungsausschuss eine aus.
Der Auszubildende/Prüfling hat zu bestätigen, dass die Aufgaben von dem Prüfling im Betrieb selbstständig durchgeführt worden sind. Die Dokumentation wird nicht bewertet.

Rücktrittsregelungen

  • Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
  • Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
  • Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
  • Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

Ablauf mündlicher Prüfungstag

  • Die Prüfung wird im Beisein von drei Prüfern der IHK abgelegt.
  • Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
  • Gesundheitsfrage - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
  • Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein.
  • Täuschungshandlungen
    • Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
    • Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)

3. Bestehensregelung

Gewichtung der Prüfungsbereiche

Prüfungsbereiche Gewichtung in Prozent
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln 20%
Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste 30%
Wirtschafts- und Sozialkunde 10%
Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
schriftlich (30%)
fallbezogenes Fachgespräch (70%)
40%

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:

  • im Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“
  • Im Prüfungsbereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ mit mindestens „ausreichend“
  • im mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“
  • in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“

4. Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für
diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

5. Prüfungsergebnisse

Nach der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht.
Die IHK verschickt, sobald die Ergebnisse vorliegen, ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden. Die Ergebnisse sind im Azubi-Infocenter einzusehen. Es erfolgt keine Bekanntgabe der Punkte bzw. Noten am Prüfungstag. Die Ergebnisse werden seitens der IHK ausschließlich postalisch mitgeteilt.

Fortsetzung der Berufsausbildung

Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Ausbildungsberuf „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ kann im Ausbildungsberuf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fortgesetzt werden.

6. Wiederholungsmöglichkeiten

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren- gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an-zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.