05.02.2026
Prüfungsablauf Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleitung - Leitfaden für Ausbilder und Prüflinge
Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung hilfreiche Informationen geben. Es werden grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen aufgegriffen.
Die Ausbildung beinhaltet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung
1. Zwischenprüfung
Allgemeines zur Zwischenprüfung
- Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
- Die Anmeldung erfolgt automatisch seitens IHK bei aktivem Ausbildungsvertrag
- Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben und organisiert
- Die schriftliche Einladung erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
- Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
- Die Prüfungssprache ist deutsch
Inhalte der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in schriftlicher Form statt und erstreckt sich auf:
Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Die schriftliche Prüfung dauert höchstens 180 Minuten und beinhaltet folgende Prüfungsgebiete:
- Betriebliche Leistungserstellung
- Rechnungswesen
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Rücktrittsregelungen
Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt und muss im nächsten Prüfungslauf komplett wiederholt werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, muss er die gesamte Prüfung im nächsten Prüfungslauf wiederholen.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Ablauf mündlicher Prüfungstag
- Die Prüfung wird im Beisein von drei Prüfern der IHK abgelegt.
- Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
- Gesundheitsfrage - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
- Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein.
- Täuschungshandlungen
- Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
- Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)
2. Abschlussprüfung
Allgemeines zur Abschlussprüfung
- Anmeldung erfolgt über das Asta- & Azubi-Infocenter
- Die mündlichen Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
- Schriftliche Einladung erfolgt ca. 4 Wochen vor den Prüfungsterminen
- Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
- Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden an der zuständigen Berufsschule durchgeführt. Die Prüfungstermine teilt die Berufsschule mit
- Prüfungssprache ist deutsch
Inhalte der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird in schriftlicher und mündlicher Form abgelegt.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
In der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand der Zwischenprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Leistungserstellung in Spedition und Logistik (180 Minuten)
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (90 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten)
- Fallbezogenes Fachgespräch (30 Minuten + max. 20 Minuten Vorbereitungszeit)
Die Prüfungen in den Prüfungsbereichen nach den Nummern 1 bis 3 sind schriftlich durchzuführen.
Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling auf Grundlage einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praktischen Aufgaben aus dem Gebiet Speditionelle und logistische Leistungen Lösungsvorschläge entwickeln und begründen. Bei der Aufgabenstellung ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zu beachten.
Rücktrittsregelungen
- Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
- Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
- Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
- Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Ablauf mündlicher Prüfungstag
- Die Prüfung wird im Beisein von drei Prüferin der IHK abgelegt.
- Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
- Gesundheitsfrage - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
- Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein.
- Täuschungshandlungen
- Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
- Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)
3. Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn:
- im Gesamtergebnis sowie in mindestens drei Prüfungsbereichen, darunter dem Prüfungsbereich Leistungserstellung in Spedition und Logistik, ausreichende Leistungen erbracht werden.
- Werden die Prüfungsleistungen in einem schriftlichen Prüfungsbereich oder in einer der Aufgaben des Prüfungsbereiches Praktische Arbeitsaufgaben mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.
4. Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
5. Prüfungsergebnisse
Nach der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht.
Die IHK verschickt, sobald die Ergebnisse vorliegen, ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden. Die Ergebnisse sind im Azubi-Infocenter einzusehen. Es erfolgt keine Bekanntgabe der Punkte bzw. Noten am Prüfungstag.
6. Wiederholungsmöglichkeiten
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren- gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an- zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.