05.02.2026
Prüfungsablauf Fachkräfte für Schutz und Sicherheit - Leitfaden für Ausbilder und Prüflinge
Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 hilfreiche Informationen geben. Es werden grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen aufgegriffen.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.
1. Abschlussprüfung Teil 1
Allgemeines zur Abschlussprüfung Teil 1
- Die Abschlussprüfung Teil 1 soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
- Anmeldung erfolgt über das Asta- & Azubi-Infocenter
- Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
- Schriftliche Einladung erfolgt 4 Wochen vor dem Prüfungstermin
- Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
- Die Abschlussprüfung Teil 1 wird an der zuständigen Berufsschule durchgeführt
- Prüfungssprache ist deutsch
Inhalte der Abschlussprüfung Teil 1
Die Abschlussprüfung Teil 1 findet in schriftlicher Form statt und erstreckt sich auf:
Die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 17 Monate genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie dem im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Situationsgerechtes Verhalten und Handeln,
- Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
Rücktrittsregelungen
Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
2. Abschlussprüfung Teil 2
Allgemeines zur Abschlussprüfung
- Anmeldung erfolgt über das Asta- & Azubi-Infocenter
- Praktische Prüfungstage werden ca. 4 Wochen vor den Prüfungstermin durch die IHK bekanntgegeben
- Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
- Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden an der zuständigen Berufsschule durchgeführt. Die Termine teilt die Berufsschule mit.
- Prüfungssprache ist deutsch
Inhalte der Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird in schriftlicher und mündlicher Form abgelegt.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Konzepte für Schutz und Sicherheit (90 Minuten)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
- Sicherheitsorientiertes Kundengespräch (max. 30 Minuten)
Der Prüfling führt ein sicherheitsorientiertes Kundengespräch in Form einer Gesprächssimulation, in welcher er nachweisen soll, dass er kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren kann. Der Prüfling soll nachweisen, dass er sein Konzept vorstellen, alternative Lösungswege aufzeigen sowie Sicherheitsleistungen im Team qualitätssichernd organisieren kann.
Vorbereitung und Durchführung
Hierfür erhält der Prüfling sein im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung erstelltes „Konzept für Schutz und Sicherheit“ als Kopie vorgelegt und hat eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten. Im Anschluss erfolgt eine Gesprächssimulation mit dem Prüfungsausschuss inkl. kurzer Vorstellung des Konzepts (insgesamt 30 Minuten).
Zulässige Hilfsmittel in der praktischen Abschlussprüfung
Für die Präsentation dürfen ausschließlich visuelle Darstellungen verwendet werden, die während der Vorbereitungszeit selbst erstellt wurden (z. B. Flipchart-Blätter oder Moderationskarten).
Hierfür stehen die im Prüfungsraum bereitgestellten Materialien und Hilfsmittel (z. B. Flipchart und Moderationskoffer) zur Verfügung.
Die Verwendung weiterer Unterlagen, Notizen oder sonstiger mitgebrachter Hilfsmittel ist nicht zulässig.
Rücktrittsregelungen
- Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
- Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
- Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
- Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Ablauf mündlicher Prüfungstag
- Die Prüfung wird im Beisein von drei Prüferin der IHK abgelegt.
- Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
- Gesundheitsfrage - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
- Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein.
- Täuschungshandlungen
- Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
- Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)
3. Bestehensregelung
Gewichtung der Prüfungsbereiche
| Prüfungsbereiche | Gewichtung in Prozent |
|---|---|
| Situationsgerechtes Verhalten und Handeln | 20% |
| Anwendung von Rechtsgrundlagen | 20% |
| Konzepte für Schutz und Sicherheit | 10% |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 30% |
| Sicherheitsorientiertes Kundengespräch | 20% |
Die Prüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“
- im mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
4. Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ durch eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minute zu ergänzen, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
5. Prüfungsergebnisse
Nach der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht.
Die IHK verschickt, sobald die Ergebnisse vorliegen, ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden. Die Ergebnisse sind im Azubi-Infocenter einzusehen. Es erfolgt keine Bekanntgabe der Punkte bzw. Noten am Prüfungstag. Die Ergebnisse werden seitens der IHK ausschließlich postalisch mitgeteilt.
6. Wiederholungsmöglichkeiten
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren- gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an-zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.