28.01.2026

Prüfungsablauf der Leuchtröhrenglasbläser/-innen - Leitfaden für Ausbilder und Prüflinge

Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung hilfreiche Informationen geben. Es werden grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen aufgegriffen.
Die Ausbildung beinhaltet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung

1. Zwischenprüfung

Allgemeines zur Zwischenprüfung

  • Die Zwischenprüfung soll vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
  • Die Anmeldung erfolgt automatisch über den eingetragenen Ausbildungsvertrag
  • Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
  • Die Terminbekanntmachung erfolgt ca. vier Wochen vor der Prüfung über das Azubi-Infocenter
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
  • Die Prüfungssprache ist deutsch

Inhalte der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet in schriftlicher und praktischer Form statt und erstreckt sich auf:
Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Die Zwischenprüfung beinhaltet zwei Prüfungsbereiche:
  • Fertigkeitsprüfung (praktischer Prüfungsteil) - Der Prüfling hat drei Arbeitsproben durchzuführen. - Der Prüfling hat ein Prüfungsstück zu fertigen - Prüfungszeit: Insgesamt höchstens 6 Stunden
  • Kenntnisprüfung (schriftlicher Prüfungsteil) - Prüfungszeit: 180 Minuten
    Inhalt der Kenntnisprüfung:
    • Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
    • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
    • Handskizzen und Zeichnungen
    • Herstellung und Eigenschaften unterschiedlicher Glassorten
    • Leuchtröhrenherstellung

2. Abschlussprüfung

Allgemeines zur Abschlussprüfung

  • Die Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.
  • Die Anmeldung erfolgt über den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer über das Asta-Infocenter in Verbindung mit dem Azubi-Infocenter
  • Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
  • Die Terminbekanntmachung der schriftlichen Prüfung erfolgt über die zuständige Berufsschule.
  • Die praktischen Prüfungstermine werden per Post ca. vier Wochen vor der Prüfung versendet. Die Termine sind dann ebenfalls über das Azubi-Infocenter einzusehen
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
  • Die Prüfungssprache ist deutsch

Inhalte der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet in schriftlicher und praktischer Form statt und erstreckt sich auf:
Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Prüfungsfächer:
  1. Fertigkeitsprüfung (praktischer Prüfungsteil) - Der Prüfling hat drei Arbeitsproben durchzuführen. Der Prüfling hat ein Prüfungsstück zu fertigen - Prüfungszeit: Insgesamt höchstens 8 Stunden
  2. Technologie - Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten
  3. Technisches Zeichnen - Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten
  4. Technische Mathematik - Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten
  5. Wirtschafts- und Sozialkunde - Die Aufgaben sind schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

Ablauf praktischer Prüfungstag

  • Die Bewertung des Prüfungsstücks wird im Beisein von drei Prüfern der IHK abgelegt. Die Arbeitsprobe wird im Beisein von drei weiteren Prüfern der IHK abgelegt.
  • Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
  • Gesundheitsfrage - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
  • Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein.
  • Täuschungshandlungen
    • Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
    • Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)

Rücktrittsregelungen

  • Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt und muss im nächsten Prüfungslauf komplett wiederholt werden.
  • Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, muss er die gesamte Prüfung im nächsten Prüfungslauf wiederholen.
  • Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

3. Bestehensregelung

Gewichtung der Prüfungsergebnisse

Prüfungsbereiche Gewichtung in Prozent
Fertigkeitsprüfung:
- Prüfungsstück
- Arbeitsprobe

25 %
25 %
Technologie 20 %
Technisches Zeichnen 10 %
Technische Mathematik 10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • im Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“
  • im Ergebnis des Prüfungsfachs Technologie mit mindestens „ausreichend“
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

4. Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.

5. Prüfungsergebnisse

Nach der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht.
Die IHK verschickt, sobald die Ergebnisse vorliegen, ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden. Die Ergebnisse sind im Azubi-Infocenter einzusehen. Es erfolgt keine Bekanntgabe der Punkte bzw. Noten am Prüfungstag.

6. Wiederholungsmöglichkeiten

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.