27.01.2026

Prüfungsablauf der Glasapparatebauer - Leitfaden für Ausbilder und Prüflinge

Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung hilfreiche Informationen geben. Es werden grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen aufgegriffen.
Die Ausbildung beinhaltet eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung.

1. Zwischenprüfung

Allgemeines zur Zwischenprüfung

  • Die Zwischenprüfung soll gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden
  • Die Anmeldung erfolgt automatisch über den eingetragenen Ausbildungsvertrag
  • Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
  • Die Terminbekanntmachung erfolgt ca. vier Wochen vor der Prüfung über das Azubi-Infocenter
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
  • Die Prüfungssprache ist deutsch

Inhalte der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet in schriftlicher und praktischer sowie mündlicher Form statt und erstreckt sich auf:
Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
  1. Bearbeiten von Glaserzeugnissen (praktischer Prüfungsteil) -
    Der Prüfling hat zwei Arbeitsproben durchzuführen. Prüfungszeit: Insgesamt 5 Stunden
    Nach Durchführung der Arbeitsproben wird ein Fachgespräch geführt. Prüfungszeit: Maximal 10 Minuten
  2. Glaseigenschaften (schriftlicher Prüfungsteil) - Prüfungszeit: 120 Minuten

Ablauf praktischer Prüfungstag

  • Die Prüfung wird im Beisein von drei externen Prüfern der IHK abgelegt
  • Auswahl der Einsatzgebiete:
    1. Borosilikatglas
    2. Quarzglas
    3. Weichglas
  • Die Auswahl der Tätigkeiten erfolgt durch den Prüfungsausschuss (unter Berücksichtigung des Einsatzgebiets des Prüflings im Ausbildungsbetrieb). Falls der Prüfling in mehreren Bereichen ausgebildet wurde, erfolgt die Auswahl durch den Prüfling.
  • Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
  • Gesundheitsfrage: - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
  • Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein.
  • Täuschungshandlungen
    • Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
    • Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)

Rücktrittsregelungen

Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt und muss im nächsten Prüfungslauf komplett wiederholt werden.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, muss er die gesamte Prüfung im nächsten Prüfungslauf wiederholen.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

2. Abschlussprüfung

Allgemeines zur Abschlussprüfung

  • Anmeldung erfolgt über den Ausbildungsbetrieb
  • Die Terminbekanntmachung der schriftlichen Prüfung erfolgt über die zuständige Berufsschule.
  • Die praktischen Prüfungstermine werden seitens IHK per Post ca. vier Wochen vor der Prüfung versendet. Die Termine sind dann ebenfalls über das Azubi-Infocenter einzusehen.
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
  • Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden an der zuständigen Berufsschule durchgeführt
  • Prüfungssprache ist deutsch

Inhalte der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird in schriftlicher und praktischer sowie mündlicher Form abgelegt.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
In der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand der Zwischenprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
  1. Herstellen von Glasapparaten
  2. Bearbeiten von Halbzeugen
  3. Technologie im Glasapparatebau
  4. Herstellungsprozesse
  5. Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Prüfungen in den Prüfungsbereichen nach den Nummern 3 bis 5 sind schriftlich durchzuführen.
  1. Herstellen von Glasapparaten (praktisch)
    Der Prüfling hat ein Prüfungsstück herzustellen. Vor der Herstellung des Prüfungsstückes hat der Prüfling einen Vorschlag für das Prüfungsstück beim Prüfungsausschuss bzw. bei der prüfenden IHK zur Genehmigung einzureichen (über das Azubi-Infocenter). Die Planung, der Verlauf und das Ergebnis der Herstellung des Prüfungsstückes sind mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren und zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit dem Prüfling auf der Grundlage der praxisüblichen Unterlagen und der Präsentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch über das Prüfungsstück geführt.
    Die Prüfungszeit für die Herstellung des Prüfungsstückes sowie für die Dokumentation mit praxisüblichen Unterlagen und für die Erarbeitung der Präsentation beträgt insgesamt 24 Stunden.
    Die Präsentation dauert höchstens 10 Minuten.
    Die Prüfungszeit für das auftragsbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 15 Minuten.
  2. Bearbeiten von Halbzeugen (praktisch)
    Der Prüfling hat mindestens zwei und höchstens drei Arbeitsproben durchzuführen. Die Auswahl der Tätigkeiten erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Bei der Auswahl der Tätigkeiten ist das Einsatzgebiet zu berücksichtigen, in dem der Prüfling ausgebildet wurde. Sofern der Prüfling in mehr als einem Einsatzgebiet ausgebildet wurde, erfolgt die Auswahl des maßgeblichen Einsatzgebietes durch den Prüfling.
    Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsproben beträgt insgesamt 6 Stunden.
  3. Technologie im Glasapparatebau (schriftlich)
    Prüfungszeit: 120 Minuten
  4. Herstellungsprozesse (schriftlich)
    Prüfungszeit: 120 Minuten
  5. Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich)
    Prüfungszeit: 60 Minuten

Rücktrittsregelungen

  • Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
  • Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht auf andere Prüfungsleistungen bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.
  • Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
  • Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

Ablauf praktischer Prüfungstag

  • Die Prüfung wird im Beisein von drei Prüferin der IHK abgelegt.
  • Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
  • Gesundheitsfrage - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
  • Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone, Smartwatsch), müssen ausgeschaltet sein.
  • Täuschungshandlungen
    • Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
    • Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)

3. Bestehensregelung

Gewichtung der Prüfungsbereiche

Prüfungsbereiche Gewichtung in Prozente
Herstellen von Glasapparaten 40 %
Bearbeiten von Halbzeugen 20 %
Technologie im Glasapparatebau 15 %
Herstellungsprozesse 15 %
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %

Die Prüfung ist bestanden, wenn wie folgt:

  • im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“
  • im Prüfungsbereich „Herstellen von Glasapparaten“ mit mindestens „ausreichend“
  • in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“
  • keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“

4. Mündliche Ergänzungsprüfung

Sind die Prüfungsergebnisse in einem der schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereichen die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung Ausschlag geben kann.
Die Ergänzungsprüfung findet am praktischen Prüfungstag statt.

5. Prüfungsergebnisse

Nach der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht.
Die zuständige IHK verschickt, sobald die Ergebnisse vorliegen, ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden. Die Ergebnisse sind im Azubi-Infocenter einzusehen. Es erfolgt keine Bekanntgabe der Punkte bzw. Noten am Prüfungstag.

6. Wiederholungsmöglichkeiten

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.