05.03.2026

Prüfungsablauf der Flachglastechnologen - Leitfaden für Ausbilder und Prüflingen

Dieser Leitfaden soll den Ausbildungsbetrieben und dem Prüfling bei der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung hilfreiche Informationen geben. Es werden grundsätzliche, immer wiederkehrende Fragen aufgegriffen.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.

1. Abschlussprüfung Teil 1

Allgemeines zur Abschlussprüfung Teil 1

  • Die Teil 1 Prüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.
  • Die Anmeldung erfolgt über den Ausbildungsbetrieb über das Asta-Infocenter in Verbindung mit dem Azubi-Infocenter.
  • Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
  • Die Terminbekanntmachung erfolgt ca. vier Wochen vor der Prüfung über das Azubi-Infocenter.
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
  • Die Prüfungssprache ist deutsch

Inhalte der Abschlussprüfung Teil 1

Die Abschlussprüfung Teil 1 findet in schriftlicher und praktischer Form statt und erstreckt sich auf:
Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Prüfungsfächer Teil 1:

Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen und ein Prüfungsstück erstellen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsprobe beträgt 30 Minuten.
Die Prüfungszeit für die Herstellung des Prüfungsstücks beträgt 3 Stunden und 30 Minuten.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten

2. Abschlussprüfung Teil 2

Allgemeines zur Abschlussprüfung Teil 2

  • Die Teil 2 Prüfung soll am Ende der Berufsausbildung durchgeführt werden.
  • Die Anmeldung erfolgt über den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
  • Die Prüfungstage werden durch die IHK bekanntgegeben
  • Die Terminbekanntmachung der schriftlichen Prüfung erfolgt über die zuständige Berufsschule.
  • Die praktischen Prüfungstermine werden per Post ca. vier Wochen vor der Prüfung versendet. Die Termine sind dann ebenfalls über das Azubi-Infocenter einzusehen
  • Es gilt die Prüfungsordnung der Kammer in der jeweils gültigen Fassung
  • Die Prüfungssprache ist deutsch

Inhalte der Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung Teil 2 findet in schriftlicher und praktischer Form statt und erstreckt sich auf:
Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Prüfungsfächer Teil 2:

Prüfungsstück:
  • Der Prüfling soll ein Prüfungsstück nach eigener Wahl in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb im eigenen Betrieb anfertigen.
  • Das Prüfungsstück ist über den Arbeitsplan vom Prüfungsausschuss zu genehmigen.
  • Der Arbeitsablaufplanung ist eine Konstruktionszeichnung des Prüfungsstückes beizufügen.
  • Der Dokumentation ist eine technische Zeichnung mit Angaben der Toleranzen und fünf weiteren Kontrollmaßen (z. B. Länge, Breit, Glasstärke, Winkeligkeit, Bohrungsdurchmesser, Scheibenzwischenraum usw.) beizufügen.
  • Ebenso muss die Dokumentation ein Dokument der betrieblichen Qualitätskriterien beispielsweise ein Prüf- oder Abnahmeprotokoll enthalten.
  • Die Abgabe der Dokumente erfolgt über das Azubi-Infocenter.
  • Die Prüfungszeit für die Anfertigung des Prüfungsstücks beträgt drei Stunden.
  • Am Prüfungstag wird das Prüfungsstück dem Prüfungsausschuss vorgelegt und bewertet sowie ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Anfertigung des Prüfungsstücks geführt.
Arbeitsprobe (Pneumatik):
  • Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen.
  • Innerhalb dieser Zeit dauert das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
  • Für die Durchführung der Arbeitsprobe beträgt die Prüfungszeit 90 Minuten.
  • Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
  • Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten
  • Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
  • Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten

Ablauf praktischer Prüfungstag:

  • Das Fachgespräch sowie die Bewertung des Prüfungsstücks werden im Beisein von drei Prüfern der IHK abgelegt. Die Arbeitsprobe wird im Beisein von drei weiteren Prüfern der IHK abgelegt.
  • Identitätsnachweis - Zum Identitätsnachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis bereitzuhalten.
  • Gesundheitsfrage - Falls der Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, wird ein ärztliches Attest benötigt! Die Prüfung gilt in diesem Falls als nicht abgelegt und wird nicht gewertet.
  • Hinweis auf Nichtöffentlichkeit - Geräte, mit denen eine Aufzeichnung der Prüfung erfolgen könnte (z.B. Mobiltelefone), müssen ausgeschaltet sein.
  • Täuschungshandlungen
    • Täuschungen führen direkt zum Ausschluss von der Prüfung.
    • Der Prüfungsteil gilt dann als nicht bestanden (0 Punkte/ Note 6)

Rücktrittsregelungen

  • Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung, zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt und muss im nächsten Prüfungslauf komplett wiederholt werden.
  • Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, muss er die gesamte Prüfung im nächsten Prüfungslauf wiederholen.
  • Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.

3. Bestehensregelung

Prüfungsbereiche Gewichtung in Prozent
Manuelle Flachglasbearbeitung 20 %
Flachglasveredlungsverfahren 10 %
Maschinelle Flachglasbearbeitung 30 %
Technologie der Flachglasbearbeitung 30 %
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  • im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“
  • in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“

4. Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Technologie der Flachglasbearbeitung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung findet am praktischen Prüfungstag statt.

5. Prüfungsergebnisse

Nach der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine Prüfungsbescheinigung, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht.
Die IHK verschickt, sobald die Ergebnisse vorliegen, ein Prüfungszeugnis an den Auszubildenden. Die Ergebnisse sind im Azubi-Infocenter einzusehen. Es erfolgt keine Bekanntgabe der Punkte bzw. Noten am Prüfungstag.

6. Wiederholungsmöglichkeiten

Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.
Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tag der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.
Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.