Das neue Berufsvalidierungsverfahren

Das neue Berufsvalidierungsverfahren eröffnet Menschen ohne formalen Berufsabschluss die Möglichkeit, ihre beruflichen Kompetenzen offiziell feststellen zu lassen. Wer über langjährige Berufserfahrung verfügt, kann diese durch ein strukturiertes und praxisnahes Verfahren sichtbar machen und damit die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Grundlage hierfür ist das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) welches am 1. August 2024 in Kraft getreten ist.
Die Bewertung erfolgt anhand einer praxisbezogenen Aufgabenstellung, die sich an den Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnung des Berufsbildes orientiert. Je nach Ergebnis wird ein IHK-Zeugnis über vollständige Vergleichbarkeit oder ein Bescheid über überwiegende Vergleichbarkeit ausgestellt. Für Menschen mit Behinderung besteht zudem die Möglichkeit, eine teilweise Vergleichbarkeit zu beantragen.
Das Validierungsverfahren richtet sich an Personen ab 25 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die keinen formalen Berufsabschluss besitzen, aber umfangreiche praktische Erfahrung im jeweiligen Berufsfeld nachweisen können. Für Menschen mit Behinderung entfällt die Altersgrenze.
Die berufliche Handlungsfähigkeit wird von zwei unabhängigen Berufsexperten eingeschätzt. Grundlage sind konkrete, berufsbezogene Aufgabenstellungen aus dem Praxisalltag. Auf schriftliche Prüfungen wird verzichtet, sofern diese nicht zwingend erforderlich sind – das Verfahren orientiert sich an der Realität des Berufslebens.
Die Validierung kann zur beruflichen Weiterentwicklung beitragen, zur Sichtbarkeit bestehender Kompetenzen im Unternehmen führen und unter Umständen den Zugang zu weiterführenden Qualifizierungen oder neuen Aufgabenbereichen erleichtern. Gerade im Kontext des Fachkräftemangels bietet sie einen möglichen Ansatz, vorhandene Fähigkeiten systematisch zu erfassen und gezielter einzusetzen.