IHK Nord: Neue Regeln für Bezeichnungen pflanzlicher Fleischalternativen

Die Ernährungswirtschaft zählt zu den wichtigsten Industriezweigen Norddeutschlands. Rund 100.000 Beschäftigte arbeiten in Betrieben, die von traditionellen Fleisch- und Molkereiproduzenten bis hin zu innovativen Herstellern pflanzenbasierter Lebensmittel reichen. Diese Vielfalt prägt den wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Charakter der Region – und ist ein zentraler Standortvorteil.
Die Branche steht exemplarisch für den Wandel zwischen Herkunft und Zukunft: Während traditionelle Erzeuger für Qualität, regionale Identität und Wertschöpfung im ländlichen Raum stehen, treiben junge Unternehmen mit pflanzlichen und alternativen Produkten Innovation, Export und Nachhaltigkeit voran. Beide Segmente ergänzen sich und bilden gemeinsam das Rückgrat einer wettbewerbsfähigen norddeutschen Ernährungswirtschaft. Ferner bildet die Nutzung von Nebenströmen der Ernährungswirtschaft im Rahmen der Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft einen zukünftig wichtigeren Stellenwert. War dieser Aspekt in der Vergangenheit auf wissenschaftlichem und politischen Parkett zuhause, nutzen inzwischen mehr und mehr Unternehmen der Branche diese „neuen“ Ressourcen.
Mit der nun beschlossenen Änderung[1] fügt das Europäische Parlament in den Kommissionsvorschlag zur Gemeinsamen Marktordnung (GMO)[2] ein, dass Begriffe wie „Hamburger“, „Schnitzel“ oder „Wurst“ künftig nur noch für Produkte verwendet werden dürfen, die tatsächlich ausschließlich Fleisch enthalten. Es bestehe „ein echtes Verwechslungsrisiko“, da pflanzenbasierte Ersatzprodukte nicht den gleichen Nährwert böten wie ihre tierischen Originale. Pflanzliche Alternativen dürfen diese Bezeichnungen daher nicht mehr tragen.
Eine so enge Definition wirft jedoch neue Abgrenzungsfragen auf. Viele klassische Fleischprodukte bestehen nicht ausschließlich aus Fleisch, sondern enthalten weitere Zutaten wie Semmelbrösel in der Frikadelle, Wasseranteile in der Wurst oder Panade beim Schnitzel. Auch innovative Erzeugnisse, bei denen ein kleiner Anteil tierischen Fleisches gezielt durch alternative Proteine ersetzt wird, geraten dadurch in eine Grauzone. Eine zu strikte Auslegung könnte so unbeabsichtigt auch bewährte Produktionspraktiken und Produktinnovationen betreffen.
Ziel ist es laut der Berichterstatterin Céline Imart (EVP, FR), Landwirte zu schützen und kulinarische Traditionen zu bewahren[3]. Der Rat der Europäischen Union hat hierzu bislang keine Position verabschiedet und wird sich nun mit dem Vorschlag befassen müssen. Die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission über den endgültigen Gesetzestext sollen nun zügig beginnen. Erst wenn auch der Rat zustimmt, kann die Änderung tatsächlich wirksam werden. Im ursprünglichen Kommissionsentwurf war ein solches „Veggie-Burger-Verbot“ nicht vorgesehen. Dieser sah vielmehr Maßnahmen zur Stärkung der Landwirte in der Lieferkette vor. Damit befindet sich das Vorhaben nun in der entscheidenden Phase des europäischen Gesetzgebungsverfahrens, in der ein Kompromiss zwischen den Institutionen gefunden werden muss.

Chancen und Risiken der EU-Regelung

Mögliche positive Effekte:
  • Klare Marktpositionierung für Fleischprodukte: Hersteller können sich stärker von pflanzlichen Alternativen abgrenzen.
  • Schutz traditioneller Marken: Geschützte regionale Produkte – etwa Holsteiner Wurst oder Lübecker Spezialitäten – gewinnen an Profil.
  • Symbolische Unterstützung für Landwirte: Die Entscheidung stärkt das Bewusstsein für die Rolle tierischer Erzeugung in der regionalen Landwirtschaft.
Mögliche negative Effekte:
  • Erschwerte Vermarktung pflanzlicher Alternativen: Bekannte Produktbezeichnungen entfallen, was Marktzugang und Verbraucherorientierung erschwert.
  • Hoher Kostenaufwand für Unternehmen: Neue Verpackungen, Markenanpassungen und Umetikettierungen verursachen erhebliche Zusatzkosten – insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe.
  • Innovation wird gebremst: Unternehmen, die in nachhaltige Lebensmittelproduktion (z.B. Ersatz von Fleischanteil durch pflanzliche Rohstoffe) investieren, könnten benachteiligt werden.
  • Verbraucherverunsicherung: Neue Begriffe ohne Wiedererkennungswert führen zu Irritationen im Markt.

IHK Nord fordert: Rahmenbedingungen für Innovation und Fairness

1. Fairer Wettbewerb und Marktneutralität
Politische Regulierung darf nicht in den Wettbewerb zwischen Produktkategorien eingreifen. Fleischprodukte und pflanzliche Alternativen sowie Produkte aus tierischen und pflanzlichen Rohstoffen müssen unter vergleichbaren Bedingungen vermarktet werden können. Ein Verbot etablierter Bezeichnungen schafft Marktverzerrungen, verursacht hohe Kosten für Verpackungen und Rebranding und gefährdet die Investitionssicherheit – insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.
2. Verbraucherorientierung durch klare Kennzeichnung
Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen Transparenz, keine Bevormundung. Eindeutige Angaben wie „pflanzlich“ oder „auf Basis von Erbsenprotein“ reichen aus, um Missverständnisse zu vermeiden. Neue Begriffsvorgaben schaffen hingegen Unsicherheit und untergraben die Akzeptanz innovativer Produkte.
3. Innovation und nachhaltige Wertschöpfung fördern
Die Ernährungswirtschaft steht im Wandel: Traditionelle Produktion, pflanzliche Alternativen und die Nutzung pflanzlicher Rohstoffe als nur teilweiser Fleischersatz sind gleichermaßen Teil der Wertschöpfung im Norden. Eine moderne Agrar- und Ernährungspolitik sollte diesen Wandel begleiten – durch Förderung und marktfähige Rahmenbedingungen statt durch Restriktionen, die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit hemmen.
4. Starker Lebensmittelstandort Norddeutschland
Norddeutschland ist ein Kernstandort der deutschen Ernährungswirtschaft. Verlässliche und innovationsfreundliche Regeln sichern Investitionen, Arbeitsplätze und Exportchancen – und stärken die Position der Region als europäisches Kompetenzzentrum für Lebensmittelproduktion und -innovation. Daher rufen die EU-Institutionen, nationalen Gesetzgeber und Wirtschaftsakteure dazu auf, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die Innovation fördern, Marktverzerrungen verhindern und die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen.

Die IHK Nord spricht sich gegen ein Verbot herkömmlicher Produktbezeichnungen für pflanzenbasierte Lebensmittel aus. Statt Symbolpolitik braucht Europa klare, praxisnahe und innovationsfreundliche Regeln, die gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und den mündigen Verbraucher in den Mittelpunkt stellen – ohne Bevormundung der Kundinnen und Kunden durch EU-Bürokratie.
Ein starker Ernährungsstandort Norddeutschland lebt von Vielfalt – und von dem Vertrauen, dass Politik Rahmenbedingungen schafft, die Unternehmertum, Marktinnovation und regionale Wertschöpfung gleichermaßen ermöglichen.

Fragen bitte an:
Franziska Decker
Tel: 032 (0)2 20912 83
E-Mail: decker@ihk-nord.de
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Henner Willnow
Tel: 0385 5103-312
E-Mail: willnow@schwerin.ihk.de
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