05.06.2025

IHK Hannover lehnt kommunale Verpackungssteuern ab

Die IHK Hannover lehnt die Einführung kommunaler Verpackungssteuern ab und begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung in Göttingen, auf die Einführung einer solchen Abgabe zu verzichten. Die IHK-Vollversammlung hat dazu einen IHK-Standpunkt beschlossen, in dem die grundlegenden Probleme dieser Steuer-Modelle aufgezeigt werden.
„Selbstverständlich sehen wir die Notwendigkeit, Abfälle zu reduzieren und idealerweise ganz zu vermeiden. Eine Verpackungssteuer ist dafür aber nicht das richtige Instrument,“ sagt Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Hannover. „Eine Verpackungssteuer würde einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand insbesondere für Unternehmen aus Gastronomie und Einzelhandel bedeuten.“
Im IHK-Standpunkt zur Verpackungssteuer werden die Probleme, die mit der Einführung einer Verpackungssteuer verbunden sind, klar benannt. Unternehmen werden durch einen zusätzlichen Aufwand belastet, müssten beispielsweise ihre Mitarbeitenden in den kleinteiligen Regelungen der Verpackungssteuer schulen und auch ihre Abrechnungssysteme anpassen.
Insbesondere werden Unternehmen aus Sicht der IHK in weiten Teilen gezwungen sein, mit einer Verpackungssteuer verbundene Kosten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. Das wiederum treibt die allgemeine Teuerung und schwächt damit den privaten Konsum weiter, und zwar in einer Situation, in der viele Gastronomieunternehmen bereits unter Druck stehen.
Durch ein Nebeneinander von Kommunen mit und ohne Verpackungssteuer sowie unterschiedlicher Umsetzungen droht zudem ein Flickenteppich an Regelungen, der zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Das stellt für überregional tätige Unternehmen eine besondere Herausforderung dar.
Verpackungen von Lebensmitteln werden ohnehin bereits mit bundesweit geltenden Regelungen wie dem Einwegpfand, der Systembeteiligungspflicht (Duales System) wie auch der Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe ab einer bestimmten Größe reguliert. Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz besteht auch bereits eine Regelung, über die sich Kommunen Gelder für die Flächenreinigung von Einwegkunststoffen zurückholen können.
Diesen erheblichen Belastungen für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher stehen kaum belastbare positive Effekte gegenüber. Die Einnahmen aus einer Verpackungssteuer etwa unterliegen keiner Zweckbindung, sondern fließen – wie bei Steuern üblich – allgemein den kommunalen Haushalten zu. Es bleibt also vollkommen offen, ob diese Steuermehreinnahmen überhaupt zur Müllreduzierung eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund fordert die IHK Hannover von allen Kommunen in der IHK-Region auf die Einführung von Verpackungssteuern zu verzichten und eventuell bereits bestehende Pläne nicht weiter zu verfolgen.
Auslöser für die deutschlandweit in Kommunen diskutierte Einführung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Ende letzten Jahres die Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer zurückgewiesen hat.
Hier finden Sie den IHK-Standpunkt Kommunale Verpackungssteuer: www.hannover.ihk.de/standpunkte-verpackungssteuer