25.09.2026

IHK Hannover: EmpCo tritt in Kraft - Umweltaussagen zu Waren und Dienstleistungen prüfen

Ab dem 27. September müssen Unternehmen ihre Aussagen zu Umwelt, Nachhaltigkeit und Sozialem an den Regeln einer neuen Richtlinie messen: Dann treten die Vorgaben der EmpCo in Kraft. Darauf weist die IHK Hannover hin.
Die Abkürzung steht für die EU-Richtlinie Empowering Consumers for Green Transition, umgesetzt in das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten müssen künftig Informationen zu Umwelt- und Nach­haltigkeitsmerkmalen von Waren und Dienstleistungen transparent, nachvollziehbar und belegbar sein. Das soll auch Unternehmen schützen, die tatsächlich und wirksam die Umwelteinflüsse ihrer Produkte verbessern.
Regulierte Umweltaussagen sind dabei nicht nur als Texte, sondern auch als Bilder, Symbole, Produkt-, Unternehmens- und Marken­namen wie auch Verpackungsgestaltungen zu verstehen. Wichtig ist, dass nicht nur explizite Aussagen in Bezug auf Umwelt oder Nach­haltigkeit betroffen sind, sondern auch, wenn eine solche Aussage suggeriert wird. Unternehmen sollten sich daher, falls noch nicht geschehen, jetzt mit Beiträgen auf ihren Websites, Social Media, Printmedien, den Produkten selbst, Video- und Tonaufnahmen aus­einandersetzen, so die IHK.
Ungeklärt war insbesondere der Umgang mit Altbeständen. Hier hat der Bundestag kurz vor Toresschluss am gestrigen Donnerstag eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Danach soll für Waren, die bereits vor dem Stichtag 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, in den kommenden zwei Jahren bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen gelten. Damit nimmt Deutschland entsprechende Leitlinien der EU auf.
Besonders Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“ und „biologisch abbaubar“ sind als allgemeine Umweltclaims zukünftig weitgehend verboten. Genutzt werden können sie bei anerkannt hervorragender Umweltleistung, bestätigt beispielsweise durch das EU-Ecolabel oder vergleichbare Kennzeich­nungen. Auch produktbezogene Klimaaussagen wie „CO2-neutral“, „klimapositiv“ oder „reduzierter CO2-Fußabdruck (kompensiert)“ sind nicht mehr zulässig, so sie ausschließlich auf Kompensations­maßnahmen oder Emissionszertifikaten beruhen. Eine tatsächliche Klimaneutralität muss sich auf den gesamten Lebenszyklus eines Produktes beziehen. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgelegt sind. Diese Zertifizierungssysteme werden in der EmpCo definiert.
IHK-Standpunkt zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung
Die IHK Hannover warnt nicht allein mit Blick auf die EmpCo oder auf die seit Mitte August spürbare Verpackungsverordnung PPWR vor Bürokratie durch die Nachhaltigkeitsvorgaben aus Brüssel. Im September hat die Vollversammlung der IHK einen entsprechenden Standpunkt verabschiedet. Darin stellt sich die regionale Wirtschaft ausdrücklich hinter das Ziel, Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen zu erhalten. Angesichts der aktuellen Herausforderungen vom Klima­wandel über soziale Fragen bis zur Geopolitik sei eine Transforma­tion der Wirtschaft unvermeidlich, so die IHK. Dabei dürfe allerdings die Existenz von Unternehmen nicht gefährdet werden. Ihre Wett­bewerbsfähigkeit müsse erhalten bleiben.
In den IHK-Standpunkten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden verschiedene, ineinandergreifende EU-Richtlinien analysiert. Sie sollen – wie auch die EmpCo – nachhaltiges Handeln von Unter­nehmen marktrevelant machen, das heißt: Wer sich entsprechend nachhaltig verhält, soll im Wettbewerb davon profitieren. Außerdem soll Transparenz dafür sorgen, dass tatsächliche Erfolge bei der Nachhaltigkeit belohnt werden.
Diese Ziele müssen allerdings aus Sicht der IHK so effizient wie möglich umgesetzt werden. Dazu sei es notwendig, die EU-Regulie­rungen besser aufeinander abzustimmen und bereits vorhandene nationale Vorgaben zu berücksichtigen. Weiter dürfe Nachhaltigkeit nicht zum bürokratischen Selbstzweck werden: Unternehmen sollten Freiräume haben, wie sie die jeweiligen Vorgaben erreichen. Außer­dem müsse in jedem Fall das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beach­tet werden: Aus Sicht der IHK Hannover ist das ein weiteres unver­zichtbares Handlungsfeld bei der Umsetzung der EU-Nachhaltig­keitspolitik.