IHK führt volldigitales Ursprungszeugnis ein

Wenn Waren aus Deutschland in das Ausland versendet werden, geht meist auch ein Ursprungszeugnis, also der Nachweis über das Land der Herstellung, mit auf den Weg. In der IHK-Region Hannover werden jährlich rund 36.000 Ursprungszeugnisse ausgestellt, in ganz Niedersachsen rund 98.000 Ursprungszeugnisse im Jahr 2024.
Der Prozess zum Nachweis des Warenursprungs über diese Urkun­den unterliegt strengen rechtlichen Auflagen und war bisher teildigitalisiert möglich, zwischen IHK und Antragsteller. Seit dem 15. September können deutsche Unternehmen endlich auch ein volldigitales Ur­sprungszeugnis mit Akzeptanz in den Zielländern einsetzen.
"Der internationale Handel ist in den letzten Jahren durch immer neue Hürden und Auflagen belastet worden. Jetzt können wir unseren Unternehmen eine echte Entlastung anbieten. Durch das volldigitale Ursprungszeugnis fällt bei den Unternehmen das Hantieren mit Papierformularen komplett weg", sagt Tilman Brunner, Leiter International der IHK Hannover.
Weltweit werden die vollständig digitalen Ursprungszeugnisse (dUZ) gut angenommen, auch in Ländern wie Katar und Ägypten, die bis­her eher kritisch aufgestellt waren, so die Erfahrungen des Zollteams der IHK Hannover, das den Export in über 149 Länder betreut. "Zwei Monate nach dem Start nutzt bereits ein Drittel der Export-Unterneh­men in der Region die Ursprungszeugnisse nur noch in der digitalen Version“, so Brunner.
Die Geschichte des Ursprungszeugnisses – von der Papierform mit Stempel hin zur digitalen Signatur – zeigt eindrucksvoll, wie selbst kleine, aber zentrale Dokumente zur Effizienzsteigerung und Moder­nisierung des internationalen Handels beitragen können.
Mit dem dUZ wird nun erstmals eine solche Urkunde vollständig digital ausgestellt – rechtsverbindlich und international verifizierbar. Jedes digitale Ursprungszeugnis ist mit einer eindeutigen Serien­nummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden, Banken oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit online überprüfen. Zudem erfüllt das Format die Vorgaben der über­arbeiteten Kyoto-Konvention der Weltzollorganisation (WCO), einem globalen Standard für Zollverfahren und Handelsdokumente.
Und wenn ein Land dennoch weiter ein Papierdokument sehen will? Dann können die Betriebe ihre digitalen Ursprungszeugnisse auch noch im Unternehmen ausdrucken und mit der Ware versenden, aber dieser Anteil sinkt derzeit täglich.