28.05.2026
IHK führt volldigitales Carnet ATA ein
Ab dem 1. Juni 2026 startet das volldigitale Carnet ATA. Unternehmen können ihre Carnets künftig vollständig digital nutzen – von der Antragstellung bei der IHK bis zur Zollabfertigung.
Wenn Waren in andere Länder gebracht werden, fallen dort meist Zölle und Steuern an. Wie sieht es aber mit Waren aus, die nur für kurze Zeit ins Ausland gebracht werden, zum Beispiel als Ausstellungsstück, für eine Messe oder als Werkzeug für eine Montagearbeit? Für solche Fälle war es bislang üblich, ein internationales Zollpassierscheinheft (Carnet ATA) mitzuführen, auf dem die Grenzübertritte eingetragen wurden und mit dem keine Zölle oder Steuern anfielen. Dieser „Reisepass für Waren“ wird nun von der IHK Hannover ab dem 1. Juni 2026 voll digital angeboten.
Allein in Deutschland wurden im Jahr 2025 rund 21.500 Carnets ausgestellt. Deutschland belegt damit weltweit Rang drei bei der Ausstellung von Carnets. Bei der IHK Hannover werden jährlich rund 400 Carnets für die regionale Wirtschaft ausgegeben.
„Mit dem volldigitalen Carnet ATA reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für international tätige Unternehmen deutlich. Die bisher vorgeschriebene Mitführung umfangreicher Papierdokumente entfällt Schritt für Schritt“, sagt Tilman Brunner, Leiter International der IHK Hannover. „Für Unternehmen mit häufigen temporären Warenausfuhren bringt das eine erhebliche Vereinfachung und Zeitersparnis.“
Die Einführung des volldigitalen Carnets erfolgt zum 1. Juni 2026 zunächst in insgesamt 30 Ländern – darunter alle EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen. Laut Internationaler Handelskammer (ICC) in Paris ist eine Übergangsphase bis Ende 2027 vorgesehen, in der das volldigitale Verfahren schrittweise auf die verbleibenden 51 Carnet-Länder ausgeweitet wird.
Nach Ausstellung des Carnets erhalten Unternehmen künftig über ihre IHK eine Carnet-ID und einen PIN-Code. Über die ATA-Carnet-App kann das digitale Carnet dann heruntergeladen, an Speditionen und Fahrer weitergeleitet und für die Zollabfertigung an der Grenze genutzt werden. Ziel ist, die Abfertigung an den Grenzen zu beschleunigen und internationale Handelsprozesse effizienter zu gestalten. Während der internationalen Übergangsphase kann es jedoch in einzelnen Ländern weiterhin erforderlich sein, ergänzend Papierdokumente mitzuführen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig über die Anforderungen der jeweiligen Zielländer informieren.
