Vergaberecht

Zur Abgabe von Angeboten und Teilnehmeranträgen im Öffentlichen Auftragswesen gibt es für Unterschwellenvergaben keine konkreten Fristen, sondern nur den Hinweis auf Angemessenheit. Diese sollten Vergabestellen nach Kriterien auslegen, die wettbewerbliche Bieterbeteiligung ermöglicht.

In einem Beschluss der Vergabekammer Sachsen wird geurteilt, dass, wenn ein Bieter nach Angebotsabgabe unaufgefordert weitere Referenzen vorlegt, diese nicht mehr für die Eignungsprüfung berücksichtigt, werden dürfen. Dies betrifft auch für erst nachträglich geltend gemachte präqualifizierte Nachweise.

Mit § 108f Strafgesetzbuch (StGB) wurde im Juli der neue Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung durch Mandatsträger eingefügt. Angebote von Unternehmensvertretenden mit diesem Verstoß werden damit zwingend von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen.

Alle zwei Jahre werden die Werte, ab denen die EU-weiten Rechtsverordnungen für öffentliche Vergaben gelten, überprüft und angepasst. Seit Januar 2024 sind diese nach amtlicher Veröffentlichung für klassische Bauvergaben 5.538.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungen 221.000 Euro.

Im Dezember 2021 ist Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gestartet. Über das Register können öffentliche Auftraggeber per elektronischer Abfrage Informationen über Rechtsverstöße von Unternehmen erhalten, die einen Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtfertigen können.

Die Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung – NWertVO) vom 3. April 2020 (erschienen am 7. April 2020 im Nds. GVBL. Nr. 8/2020, S. 60) wird verlängert.

Seit November 2020 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet. Das sieht die E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) vor.

Mit dem Start der bundesweiten Vergabestatistik wird zukünftig Zahlenmaterial zu einem maßgeblichen wirtschaftlichen Faktor, den öffentlichen Aufträgen, zur Verfügung stehen. Alle öffentlichen Auftraggeber müssen künftig Daten über abgeschlossene Verfahren liefern.

Die Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) – Erstfassung vom 31. Oktober 2013 - und die dazugehörigen Änderungen der Landeshaushaltsordnung (LHO), am 19.11.2019 vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet, treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat die Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019) für das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie die Fachaufsicht der führenden Ebenen der Länder per Erlass eingeführt.

Das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) von 2017 liegt mit Stand von 2019 vor. Die Formblätter und Richtlinien wurden an die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB), Teil A, von 2019 angepasst.

Die Vergabekammer Niedersachsen hat in einem Vergabeverfahren entschieden, dass öffentliche Auftraggeber bei der Bewertung von Referenzen keinen zu engen Maßstab anlegen dürfen, wenn in der Ausschreibung Referenzen über „vergleichbare“ Aufträge gefordert werden.

Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt hat in einem elektronischen Vergabeverfahren entschieden, dass ein öffentlicher Auftraggeber Angebote auszuschließen hat, wenn das nicht fristgerechte Hochladen digitaler Angebote auf die zu nutzende elektronische Plattform im Verschulden des Bieters liegt.

Die Vergabekammer Sachsen hat über ein EU-Verfahren zu Bauarbeiten eines Schulgebäudes geurteilt, dass ein schuldhaft herbeigeführter Aufhebungsgrund ein sachlicher Grund für eine zwar wirksame, jedoch schadensersatzpflichtige Aufhebung sein kann.

Die Vergabekammer des Bundes hat in einem aktuellen Fall geurteilt, dass ein Angebot in einem Vergabeverfahren wegen mangelnder Vergleichbarkeit ausgeschlossen wird, wenn ein Bieter veraltete Vergabeunterlagen verwendet.

Die Vergabekammer Brandenburg hat geurteilt, dass Bieter im Vergabeverfahren, wenn sie einen Verstoß gegen Vergabevorschriften feststellen, zunächst die Rüge beim Auftraggeber anbringen müssen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer stellen.

Das Oberlandesgericht München hat in einem aktuellen Fall geurteilt, dass eine Bekanntmachung als unwirksam gilt, wenn die geforderten Eignungskriterien im Bekanntmachungstext einer Ausschreibung unerwähnt bleiben und nur pauschal auf diese verwiesen werden.