Checkliste zur Stärkung der betrieblichen Resilienz
Wer im Ernstfall handlungsfähig bleiben will, muss vorbereitet sein. Diese Checkliste der IHK, die gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt wurde, zeigt in elf Handlungsfeldern, wie Unternehmen ihre Widerstandsfähigkeit Schritt für Schritt stärken können – von einfachen organisatorischen Vorkehrungen bis hin zu technischen und personellen Redundanzen.
Hinweis: Die Checkliste ist ebenfalls im Vorsorgeplan für Unternehmen (PDF, nicht barrierefrei) der IHK Hannover zu finden.
Hinweis: Die Checkliste ist ebenfalls im Vorsorgeplan für Unternehmen (PDF, nicht barrierefrei) der IHK Hannover zu finden.
- 1. Führung sicherstellen
- 2. Gesetze prüfen
- 3. Lagebild erfassen
- 4. Unternehmensinterne Vorbereitung und Vorplanung
- 5. Standortsicherheit und Objektschutz
- 6. Lieferketten aufrechterhalten
- 7. Sicherstellung der Infrastruktur
- 8. Personalplanung und Einsatzfähigkeit
- 9. Spionageabwehr
- 10. Interne und externe Kommunikation
- 11. Chancen erkennen
Erläuterungen zur Checkliste
Nutzen Sie die elf Listen als praktische Hilfe, um Ihr Unternehmen gezielt auf Krisen und Katastrophen vor zubereiten. Der Fokus liegt auf Ereignisfällen der Zivilen Verteidigung. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen tragen jedoch auch dazu bei, Ihr Unternehmen gegen andere Szenarien krisenfest zu machen und damit die allgemeine Resilienz zu stärken. Wenn Ihr Unternehmen bereits ein Risiko- und Krisenmanagement, eine Notfallplanung oder ein Business Continuity Management aufgesetzt hat, können Sie die Liste leicht integrieren und bei Bedarf gezielt ergänzen. Sie dienen als praktische Arbeitsgrundlage und helfen dabei, vorhandene Strukturen zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Bitte beachten Sie: Die Checkliste ist nicht abschließend. Ergänzen oder aktualisieren Sie diese regelmäßig - insbesondere nach Übungen, realen Ereignissen oder betrieblichen Veränderungen. So bleiben ihre Planungen wirksam. Einzelne Checklisten oder Teilbereiche können Sie an zuständige Mitarbeitende zur Umsetzung delegieren. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen sollte jedoch klar in einer Hand liegen.
Bitte beachten Sie: Die Checkliste ist nicht abschließend. Ergänzen oder aktualisieren Sie diese regelmäßig - insbesondere nach Übungen, realen Ereignissen oder betrieblichen Veränderungen. So bleiben ihre Planungen wirksam. Einzelne Checklisten oder Teilbereiche können Sie an zuständige Mitarbeitende zur Umsetzung delegieren. Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen sollte jedoch klar in einer Hand liegen.
Kategorien:
| Maßnahme | Beschreibung der zu prüfenden und umzusetzenden Maßnahmen |
|---|---|
| Prüfungsintervall | Zeitlicher Rahmen für die Maßnahmengrundlage und Umsetzung |
| Umsetzungsstand |
|
1. Führung sicherstellen
| Nr. | Maßnahme | Prüfungsintervall | Umsetzungsstand |
|---|---|---|---|
| 1a | Überlegen Sie, welche Aufgaben im Rahmen der Vorbereitung auf und Bewältigung von Krisen durch die Geschäftsführung selbst wahrgenommen werden müssen und welche Aufgaben delegiert werden sollen. | ||
| 1b | Benennen Sie eine verantwortliche Person oder richten Sie eine Organisationseinheit (z. B. einen Krisenstab) für die Krisenvorbereitung ein und legen Sie deren Funktionen sowie die Leitungsrolle fest (→Checkliste 4a zur Vorplanung). Hinweis: Die für die Vorbereitung zuständige Organisationseinheit kann zugleich Aufgaben der Krisenbewältigung übernehmen. |
||
| 1c | Prüfen Sie, welche Kompetenzen die Leitung der Organisationseinheit benötigt, um kritische Dienstleistungen und Prozesse (→Checkliste 4a zur Vorplanung) im Ereignisfall aufrechterhalten zu können. | ||
| 1d | Kommunizieren Sie Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Krisenorganisation innerhalb des Unternehmens (→Checkliste 10b zur Kommunikation) |
2. Gesetze prüfen
| Nr. | Maßnahme | Prüfungsintervall | Umsetzungsstand |
|---|---|---|---|
| 2a | Halten Sie Gesetze, Standards, Regelwerke etc. zur Unternehmenssicherheit auf dem aktuellen Stand | ||
| 2b | Machen Sie sich mit den Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen vertraut. | ||
| 2c | Prüfen Sie, welche Auswirkungen die geltenden Gesetze auf Ihren Betrieb haben können, wenn es zum Ereignisfall kommt. | ||
| 2d | Etablieren Sie Zuständigkeiten und Pläne, wie diese Anforderungen, wenn es zum Ereignisfall kommt, umgesetzt werden. | ||
| 2e | Arbeiten Sie mit Behörden, Organisationen im Zivil- und Katastrophenschutz sowie anderen Stellen zusammen, sollten diese auf Sie zukommen. |
3. Lagebild erfassen
| Nr. | Maßnahme | Prüfungsintervall | Umsetzungsstand |
|---|---|---|---|
| 3a | Setzen Sie eine Lagebeobachtung auf – personell, technisch und organisatorisch. Hinweis: Beauftragen Sie alternativ Dienstleister, die zielgerichtet Informationen beisteuern oder aufbereiten können. |
||
| 3b | Identifizieren Sie für den Betrieb wichtige Faktoren, die es zu beobachten gilt. Hinweis: Hierzu zählen auch die Sanktions- und Zollpolitik, Verfügbarkeiten der Lieferketten und Reiserestriktionen. |
||
| 3c | Identifizieren Sie potenzielle Quellen, die Informationen der geopolitischen Entwicklung (möglichst branchenbezogen) bewerten bzw. diese Bewertung ermöglichen. | ||
| 3d | Prüfen Sie diese Quellen regelmäßig und bewerten Sie Ihre eigene Betroffenheit, z.B. für Ihre Branche, Ihre Lieferkette, Ihre Wertschöpfung. Hinweis: Nutzen Sie alternativ entsprechende externe Dienste, z. B. der Branchenverbände. |
4. Unternehmensinterne Vorbereitung und Vorplanung
| Nr. | Maßnahme | Prüfungsintervall | Umsetzungsstand |
|---|---|---|---|
| 4a | Halten Sie Gesetze, Standards, Regelwerke etc. zur Unternehmenssicherheit auf dem aktuellen Stand. | ||
| 4b | Machen Sie sich mit den Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen vertraut. | ||
| 4c | Prüfen Sie, welche Auswirkungen die geltenden Gesetze auf Ihren Betrieb haben können, wenn es zum Ereignisfall kommt. | ||
| 4d | Etablieren Sie Zuständigkeiten und Pläne, wie diese Anforderungen, wenn es zum Ereignisfall kommt, umgesetzt werden. | ||
| 4e | Arbeiten Sie mit Behörden, Organisationen im Zivil- und Katastrophenschutz sowie anderen Stellen zusammen, sollten diese auf Sie zukommen. | ||
| 4f | Setzen Sie Pläne auf, wie diese Prozesse geschützt und/oder wiederhergestellt werden können. | ||
| 4g | Überlegen Sie, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Betroffenheit des eigenen Unternehmens zu reduzieren; z. B. Kontakt zu alternativen Lieferanten, Einberufung des Krisenstabs (Feststellung der Betroffenheit →Checkliste 3b zum Lagebild). | ||
| 4h | Prüfen Sie, ob es Netzwerke zwischen Unternehmen gibt, die Ihnen in der Umsetzung mit Informationen, Standardisierungen und Erfahrungen weiterhelfen können (z. B. durch die IHKs, Branchenverbände etc.). |
5. Standortsicherheit und Objektschutz
| Nr. | Maßnahme | Prüfungsintervall | Umsetzungsstand |
|---|---|---|---|
| 5a | Überlegen Sie, welche Maßnahmen Ihr Betriebsgelände sicherer begrenzen und schützen können (Umzäunung, Kameraüberwachung, Beleuchtung oder ähnlich anerkannte technische Maßnahmen). Hinweis: Die nachfolgenden Maßnahmenvorschläge dieser Checkliste können sich auch an die beauftragte Person bzw. Organisationseinheit (→Checkliste 4a) richten. |
||
| 5b | Konzipieren Sie mögliche Barrieren gegen potenzielle Angriffe und den Einfluss von Naturgefahren auf das Betriebsgelände (bauliche Anlagensicherung). | ||
| 5c | Überprüfen Sie, ob Außenwände und Dach so konstruiert und instandgehalten sind, dass sie dem Eindringen von außen standhalten. | ||
| 5d | Überprüfen Sie, ob das Gelände einen Wachschutz bzw. Kontrollgänge benötigt. | ||
| 5e | Stellen Sie sicher, dass Zugänge und Zutrittsstellen zu Räumlichkeiten, Anlagen und Gebäuden den orts- und infrastrukturgegebenen Möglichkeiten angepasst sowie durch physische Zutrittskontrollen gesichert und überwacht werden. | ||
| 5f | Sofern möglich, trennen Sie kritische Einrichtungen, Anlagen und Dienstleistungen von öffentlich zugänglichen Bereichen (→Checkliste 4a–c zur Identifizierung). | ||
| 5g | Legen Sie im Rahmen der Zutrittsregelung fest, wie der Zutrittsschutz bei Einschränkungen, Unterbrechungen und/oder Vorfällen sichergestellt werden kann. | ||
| 5h | Führen Sie für Externe (Besuch, Lieferanten, Dienstleister) eine Steuerung ein, die an die jeweilige Sicherheitszone sowie die orts- und infrastrukturgegebenen Möglichkeiten angepasst ist (Identifizierung, Kontrolle der Zu-/Abgänge etc.). | ||
| 5i | Prüfen Sie den besonderen Schutz von kritischen Anlagen oder kritischen physischen Komponenten (→Checkliste 4c zur Identifizierung). | ||
| 5j | Prüfen Sie, ob Räumlichkeiten mit kritischen Anlagen oder kritischen physischen Komponenten einer besonderen Härtung – auch zum Schutz des Personals – bedürfen. |
6. Lieferketten aufrechterhalten
| Nr. | Maßnahme | Prüfungsintervall | Umsetzungsstand |
|---|---|---|---|
| 6a | Sammeln Sie alle Meldungen über mögliche Lieferengpässe (→Checkliste 3 zum Lagebild), werten Sie diese mit Blick auf die Relevanz für Ihre Geschäftsprozesse aus und berücksichtigen Sie diese Informationen und Auswertungen im Lagebild. | ||
| 6b | Legen Sie einen besonderen Fokus auf wirtschaftlich relevante Krisenregionen (z. B. Osteuropa, Taiwan, China, Südamerika) sowie auf wirtschaftliche bzw. politische Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Lieferkette, z. B. in Zollfragen. Analysieren Sie alle Verbindungen Ihres Unternehmens in und zu diesen Regionen. | ||
| 6c | Klären Sie mit Lieferanten, wie und in welchem Umfang Lieferungen auch im Krisenfall aufrecht erhalten werden können. | ||
| 6d | Schließen Sie zusätzliche Service Level Agreements (SLA), um die Lieferung im Rahmen von besonderen Ereignissen zu regeln. | ||
| 6e | Ergänzen Sie vertragliche Vereinbarungen im Bedarfsfall um Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklausel zum Schutz sensibler Informationen. | ||
| 6f | Reduzieren Sie Abhängigkeiten von „Just-in-Time“ Lieferketten. | ||
| 6g | Investieren Sie in sichere Lagerhaltung (→Checkliste 5 zur Standortsicherheit) und alternative Transportwege. | ||
| 6h | Prüfen Sie ggf. Möglichkeiten einer betriebsübergreifenden Beschaffung und Lagerhaltung. | ||
| 6i | Klären Sie, ob für besonders zeitkritische Produkte und Dienstleistungen (→Checkliste 4a, b, d zur Identifizierung) Vertragsabschlüsse mit weiteren Lieferanten und Dienstleistern möglich sind und ob die Bereitstellung unabhängig von den primären Lieferanten und Dienstleistern erfolgt. | ||
| 6j | Prüfen Sie, ob und inwieweit Produkte und Dienstleistungen externer Lieferanten im Bedarfsfall auch im eigenen Betrieb bereitgestellt werden können. |
7. Sicherstellung der Infrastruktur
| Nr. | Maßnahme | Prüfungsintervall | Umsetzungsstand |
|---|---|---|---|
| 7a | Prüfen Sie die Anschaffung von Notstromaggregaten. Hinweis: Notstromaggregate sollten so dimensioniert sein, dass sie kritische Systeme und Prozesse für mindestens einige Stunden versorgen können, im besten Fall für 48 bis 72 Stunden. Dazu gehören in der Regel die IT-Infrastruktur, wichtige Fertigungslinien und kritische Kühlketten. |
||
| 7b | Klären Sie Möglichkeiten einer Treibstoffversorgung. Hinweis: Das kann die Lagerung von Treibstoff auf dem eigenen Gelände sein oder auch ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, vertragliche Vereinbarungen mit Treibstofflieferanten etc. |
||
| 7c | Sichern Sie sensible Bereiche durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) Hinweis: Die USV schützt empfindliche Elektronik vor den sofortigen Auswirkungen eines Stromausfalls und überbrückt die Zeit, bis der Notstromgenerator anspringt. Für kritische Datenzentren oder Server räume sollte das USV-System ausreichend dimensioniert sein, um einen nahtlosen Betrieb zu ermöglichen. |
||
| 7d | Testen Sie Kommunikationswege (normal und redundant) unternehmensintern mit dem Personal im In- und Ausland. | ||
| 7e | Testen Sie Kommunikationswege (normal und redundant) mit Zulieferern, Dienstleistern, Sicherheitsunternehmen etc. | ||
| 7f | Testen Sie Kommunikationswege (normal und redundant) mit der Kundschaft. | ||
| 7g | Beschäftigen Sie sich mit IT-Risiken und den möglichen Auswirkungen eines Angriffs oder Ausfalls auf Ihr Unternehmen. | ||
| 7h | Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden (→Checkliste 9a zur Spionageabwehr) und simulieren Sie IT-Vorfälle und Cyberangriffe als Trainingsmaßnahme. | ||
| 7i | Erstellen Sie kontinuierlich Back-ups der wertvollsten Daten an einem sicheren Ort. | ||
| 7j | Implementieren Sie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. | ||
| 7k | Führen Sie regelmäßige Updates und Patches für Software und Systeme durch. | ||
| 7l | Legen Sie für die wichtigsten Dokumente zur Aufrechterhaltung des Betriebs sowie für die wichtigsten Kontakte physische Unterlagen an, die Sie an einem oder mehreren geschützten Orten aufbewahren. |
8. Personalplanung und Einsatzfähigkeit
| Nr. | Maßnahme | Prüfungsintervall | Umsetzungsstand |
|---|---|---|---|
| 8a | Erstellen Sie eine Übersicht über die Arbeitszeitmodelle Ihrer Mitarbeitenden, insbesondere von denen, die in (zeit-)kritischen Prozessen (→Checkliste 4a zur Identifizierung) beschäftigt sind, und halten Sie diese aktuell. | ||
| 8b | Führen Sie eine freiwillige Erhebung durch, um Mitarbeitende zu identifizieren, die in der Reserve, bei der Feuerwehr, dem THW oder anderen Blaulichtorganisationen tätig sind – diese könnten in der Krise nicht verfügbar sein. | ||
| 8c | Identifizieren Sie Personal, das im Krisenfall ggf. nicht verfügbar sein könnte. Hinweis: Gründe könnten z. B. der Arbeitsweg oder die Familiensituation sein; Es gibt auch Gründe, die das Personal aus anderen Staaten betreffen, etwa nationale Vorgaben zur Wehrpflicht/Einberufung, Grenzschließungen oder sonstige, situationsbezogene Hindernisse |
||
| 8d | Erstellen Sie einen Plan für betriebsnotwendige Funktionen und stellen Sie sicher, dass das erforderliche Personal für diese Funktionen verfügbar ist. Hinweis: Planen Sie z. B. doppelte Besetzungen ein, nutzen Sie Personaldienstleister, setzen Sie Mitarbeitende von einem zweiten Standort mit den gleichen Fähigkeiten (z. B. im Ausland) ein und automatisieren Sie Prozesse, sodass diese auch ohne Personal funktionieren. |
||
| 8e | Entwickeln Sie Strategien für die schnelle Integration von Ersatzpersonal, falls Mitarbeitende ausfallen. | ||
| 8f | Prüfen Sie die Notfallwege und Sammelpunkte im Unternehmen. | ||
| 8g | Benennen Sie Ersthelfende bzw. führen Sie regelmäßige Schulungen durch. | ||
| 8h | Führen Sie regelmäßig unangekündigte Räumungsübungen durch. | ||
| 8i | Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden Hilfestellung für die Krisenvorsorge im privaten Bereich an (→Checkliste 10b zur Kommunikation). |
9. Spionageabwehr
| Nr. | Maßnahme | Prüfungsintervall | Umsetzungsstand |
|---|---|---|---|
| 9a | Sensibilisieren und schulen Sie das Personal im Hinblick auf Spionage- und Sabotageaktivitäten, auch im Bereich der IT-Sicherheit. | ||
| 9b | Informieren Sie sich und Ihre Mitarbeitenden bei Reisen über die aktuelle Lage im jeweiligen Land sowie über Reise- und Sicherheitshinweise. Hinweis: Das Auswärtige Amt veröffentlich unter „Sicher Reisen“ staatenbezogene Sicherheitshinweise und bietet auch die Möglichkeit an, sich in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND zu registrieren. |
||
| 9c | Überprüfen Sie Ihre eigene Internetpräsenz und frei verfügbare Daten auf deren Sensibilität. | ||
| 9d | Prüfen Sie, ob eine (IT-)Sicherheits- oder Integritätsprüfung nötig ist, um die Risiken für Ihr Unternehmen zu reduzieren. | ||
| 9e | Prüfen Sie, ob bei Mitarbeitenden mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten potenzielle Sicherheitsrisiken bestehen könnten (Zuverlässigkeit, Erpressbarkeit etc.). | ||
| 9f | Klären Sie, ob bei Mitarbeitenden, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten wahrnehmen, eine Sicherheitsüberprüfung im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durchgeführt werden soll. |
10. Interne und externe Kommunikation
| Nr. | Maßnahme | Prüfungsintervall | Umsetzungsstand |
|---|---|---|---|
| 10a | Machen Sie sich Ihrer verschiedenen Zielgruppen in der Kommunikation bewusst und legen Sie Ziele für die Kommunikation mit den jeweiligen Zielgruppen fest. | ||
| 10b | Überlegen Sie, für welche Kernbotschaften Sie Mitarbeitende im Zusammenhang mit Risiken sensibilisieren wollen. Kommunizieren Sie diese klar und geben Sie Handlungsempfehlungen. Hinweis: Handlungsempfehlungen können sich sowohl auf die betrieblichen Abläufe fokussieren als auch auf die private Vorsorge für verschiedene Krisen. |
||
| 10c | Klären Sie die Zuständigkeiten in der Kommunikation mit internen und externen Akteuren sowohl in der Vorbereitungszeit als auch im Ereignisfall. Hinweis: Besonders wichtig sind klare Zuständigkeiten zwischen der Geschäftsführung, der beauftragten Person bzw. Organisationseinheit in der Krise (→Checkliste 1c) und den für die Kommunikation zuständigen Einheiten. Sorgen Sie für eine einheitliche Kommunikationslinie. |
||
| 10d | Bereiten Sie die Kommunikation für den Ereignisfall bestmöglich vor. Hinweis: Die Vorbereitungen können von Sprachregelungen und vorbereiteten Materialien bis zu Kommunikationsstrategien reichen. |
||
| 10e | Legen Sie Kanäle der Kommunikation für den Ereignisfall im Vorfeld fest und testen Sie diese (→Checkliste 7d–f zur Infrastruktur). |
11. Chancen erkennen
| Nr. | Maßnahme | Prüfungsintervall | Umsetzungsstand |
|---|---|---|---|
| 11a | Identifizieren Sie frühzeitig, welche Geschäftsfelder oder Produkte in den definierten Krisenszenarien zusätzlich nachgefragt werden könnten. Beispiele: Notfallprodukte, alternative Logistiklösungen, Krisenmanagementberatung, mögliche Anforderungen aus Sicherstellungsgesetzen, Unterstützung der Bundeswehr etc. | ||
| 11b | Nehmen Sie frühzeitig, ggf. schon im Vorfeld, Kontakt zu potenziellen Bedarfsträgern auf. | ||
| 11c | Bereiten Sie neue Geschäftsfelder für Krisenszenarien vor, um sie im Ereignisfall schnell realisieren zu können. |
Quelle: Handelskammer Hamburg und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Autorinnen und Autoren: Dr. Monika John-Koch, Kristina Pape, Dr. Eva-Katharina Platzer (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK) und Tobias Bock, Christian Graf, Philip Koch (Handelskammer Hamburg).
Stand: 01.04.2026
