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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) um und soll allen Menschen die Teilnahme am Wirtschaftsleben ermöglichen. Es verpflichtet nun auch privatwirtschaftliche Unternehmen zur Barrierefreiheit. Was für Sie zu beachten sein könnte, erfahren Sie hier.
Das BFSG betrifft Hersteller, Händler und Importeure sowie Dienstleistungserbringer der unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden Produkte und Dienstleistungen (§ 1 Abs. 2 und Abs. 3 BFSG). Es umfasst beispielsweise den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.
Ausgenommen von der Regelung sind Kleinstunternehmen (Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft), die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Kleinstunternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen fallen jedoch auch unter das BFSG.
Den Text des BFSG finden Sie hier.
Die Einhaltung des BFSG soll durch die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) mit Sitz in Magdeburg überprüft werden. Der zugehörige Staatsvertrag wurde von allen 16 Bundesländern unterzeichnet, nur die Ratifizierung steht in manchen Ländern noch aus. Übergangsweise findet sich eine Kontaktmöglichkeit hier: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Diese Informationen könnten ebenfalls helfen:

Allgemeine Informationen und Hinweise für die Anwendung des BFSG finden Sie in den Leitlinien für Barrierefreiheit der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.
Auf der Homepage der Bundesfachstelle Barrierefreiheit finden Sie ebenso verschiedene Fragen und Antworten zu dem BFSG.

Ansprechpartner nach Themen

Ihr Ansprechpartner bei Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht ist Jürgen Hahn, Tel.: 0511 3107-399, E-Mail: juergen.hahn@hannover.ihk.de
Ihr Ansprechpartner bei Fragen im Zusammenhang mit Industrie ist Falko Lehmeier, Tel.: 0511 3107-310, E-Mail: falko.lehmeier@hannover.ihk.de
Ihr Ansprechpartner bei Fragen im Zusammenhang mit Handel ist Hans-Hermann Buhr, Tel.: 0511 3107-377, E-Mail: hans-hermann.buhr@hannover.ihk.de