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Die neue EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR)

Seit dem 18. Juli 2024 gilt die neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)) in allen EU-Staaten. Sie ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und soll die Verantwortung von Herstellern für ihre Produkte verstärken und einen einheitlichen Rahmen für nachhaltigere Produkte schaffen. Was für Sie zu beachten sein könnte, erfahren Sie hier.
Die Verordnung gilt für alle physischen Waren, die in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Auch Bauteile und Zwischenprodukte (non-food Produkte) sind umfasst. Der Herstellungsort ist dabei unerheblich – entscheidend ist, dass der Hersteller das Produkt auf dem EU-Markt verkaufen möchte.
Vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind Arzneimittel, Erzeugnisse menschlichen Ursprungs, Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen, Fahrzeuge, Futtermittel, Lebende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, Lebensmittel und Tierarzneimittel.
Den Text der Ökodesign-Verordnung finden Sie hier.

Diese Informationen können ebenfalls helfen:

Weitere Informationen und Hinweise zu den Anforderungen und Inhalten der Ökodesign-Verordnung finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.
Häufig gestellte Fragen und Antworten der Europäischen Kommission finden Sie (bisher nur auf Englisch) hier.