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CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) ist ein Instrument der EU zur Stärkung bestehender Maßnahmen zur Emissionsminderung. Ziel ist es, Anreize für Unternehmen zu schaffen, ihre Produktions-Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig zu verhindern, dass die Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben verlagert wird (“Carbon Leakage”).
Unternehmen, die weiterhin innerhalb der EU produzieren, sollen durch den Mechanismus vor Wettbewerbsnachteilen geschützt werden. CBAM unterstützt dabei die Umsetzung des European Green Deal, der unter anderem vorsieht, Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 zu senken. CBAM ist eine Art CO2-Zoll, der importierende Unternehmen dazu verpflichtet, die bei der Herstellung dieser Güter im Ausland entstandenen CO2-Emissionen zu melden und für jede importierte Tonne CO2 spezielle CBAM-Zertifikate zu erwerben.
Die Verordnung betrifft alle Unternehmen innerhalb der EU, die bestimmte Waren aus Drittstaaten importieren. Dazu zählen:
  • Zement
  • Eisen
  • Stahl
  • Aluminium
  • Düngermittel (u.a. Salpetersäure, Ammoniak, Kaliumnitrat sowie mineralische oder chemische Stickstoffdüngermittel)
  • Wasserstoff
  • Elektrizität
Ausnahmen von der Anwendung greifen in folgenden Fällen:
  • Wenn die Waren aus Drittstaaten stammen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) teilnehmen oder mit diesen verbunden sind
  • Bei Kleinsendungen mit einem Gesamtwarenwert von höchstens 150 Euro
  • Für Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden
  • Bei Importen durch Militärbehörden
  • Für Waren mit Ursprung in der EU, die in die EU zurückgeführt werden
Der Mechanismus ist seit dem 1. Oktober 2023 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2025 gilt eine Übergangsphase, in der die Verordnung nur eingeschränkt Anwendung findet. Ab dem 01. Januar 2026 können nur registrierte CBAM-Anmelder betroffene Waren in das Zollgebiet der EU einführen.
Den Text der Verordnung finden Sie hier.

Welche wesentlichen Pflichten gibt es?

Diese Informationen können ebenfalls helfen:

Im Rahmen des Omnibus-Verfahrens hat die EU-Kommission am 26. Februar 2025 Vereinfachungen für CBAM vorgeschlagen. Eine jährliche Bagatellschwelle von 50 Tonnen CBAM-Gütern soll zu einer Entlastung führen. Mehr erfahren Sie hier: Fragen und Antworten zum Omnibus-Paket
Weitere Informationen und eine Checkliste für Einführer von CBAM-Waren finden Sie auf der Website der Deutschen Emissionshandelsstelle.
Informationen und Hilfe bietet auch die Website des Zolls.
Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung bietet ein Leitfaden der EU.