Recht und Steuern
Onlinehandel: OS-Plattform zur Streitbeilegung wird zum 20. Juli eingestellt
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung – die so genannte OS-Plattform - wird zum 20. Juli wegen der geringen Fallzahlen eingestellt. Bisher mussten im Onlinehandel und bei Onlinedienstleistungen per anklickbarem Link auf die Plattform hingewiesen werden. Beschwerden können nur noch bis 20. März 2025 eingereicht werden.
Was jetzt geändert werden sollte
Onlineanbieter sollten nur noch bis einschließlich 19. Juli 2025 wie bisher auf die OS-Plattform hinweisen. Sämtliche Hinweise auf die OS-Plattform einschließlich des entsprechenden Links sollten mit Ablauf des 19. Juli 2025 auf der Website und in der geschäftlichen Kommunikation entfernt werden. Dies betrifft zumeist das Internet-Impressum sowie AGB und gilt auch für Verkaufsplattformen wie beispielsweise E-Bay, Amazon oder Etsy.
Vorsicht bei alten Unterlassungserklärungen
Die Nichtbeachtung oder falsche Ausgestaltung der Informationspflichten auf die OS-Streitbeilegungsplattform, insbesondere die fehlende Verlinkung auf die Plattform waren in der Vergangenheit häufig Gegenstand von Abmahnungen. Wurden in der Vergangenheit wegen eines solchen Verstoßes strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben, sollten diese – vor der Entfernung der Informationen - mit Wirkung zum 20. Juli 2025 unter Hinweis auf die geänderte Rechtslage gekündigt werden. Die Kündigung sollte möglichst zeitnah ausgesprochen werden und man sollte sich die Kündigung bestätigen lassen. Hintergrund ist, dass die gesetzliche Rechtsänderung die vertragliche Verpflichtung aus einer solchen Erklärung unberührt lässt, das heißt die vertragliche Verpflichtung würde sonst weiterhin gelten.
Stand: 05.03.2025