Recht und Steuern

Auflösung, Auseinandersetzung und Beendigung einer GbR

Wenn Gesellschafter an der Fortführung einer GbR kein Interesse mehr haben, ist diese nicht einfach beendet. Ist noch Gesellschaftsvermögen vorhanden, endet der rechtliche Bestand einer GbR nämlich nicht mit ihrer Auflösung, sondern erst mit dem Abschluss der Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens. Über Einzelheiten informiert ein Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 125 KB) der IHK Hannover.
Stand: 02.08.2022