Steuerliche Unterstützung für Ukraine-Hilfe
Mit verschiedenen steuerlichen Maßnahmen will der Bund die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten fördern. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 1. Oktober 2026 die entsprechenden Verwaltungsregelungen bis 31. Dezember 2027 weiter verlängert.
Im Wesentlichen betreffen die Regelungen die steuerliche Behandlung folgender Bereiche:
- Spenden (vereinfachte Zuwendungsnachweise)
- Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften
- Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften
- vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen
- Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
Stand: 06.10.2026
