Einfuhrumsatzsteuer: Länder unterstützen Verrechnungsmodell

Die Finanzministerkonferenz hat sich am 10. September 2026 für die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer ausgesprochen. Unternehmen sollen die Einfuhrumsatzsteuer künftig direkt mit ihrem Vorsteueranspruch verrechnen können, anstatt diese zunächst an den Zoll zu entrichten und erst später über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückzuerhalten. Die Länder verbinden damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau sowie zur Stärkung deutscher Logistikstandorte.
Der Beschluss:
Die Finanzminister haben auf Initiative Nordrhein-Westfalens einen Beschluss zur Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer gefasst. Nordrhein-Westfalen hatte den Vorschlag gemeinsam mit Hamburg, Hessen, Bremen und Bayern eingebracht. Die Konferenz hat den Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zustimmend zur Kenntnis genommen und den Bund gebeten, gemeinsam mit den Ländern die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen auf den Weg zu bringen.
Hintergrund:
Nach geltendem Recht wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Unternehmen müssen diese grundsätzlich zunächst entrichten und können sie anschließend im Rahmen ihres Vorsteuerabzugs geltend machen.
Dies führt dazu, dass die Einfuhrumsatzsteuer regelmäßig vorfinanziert werden muss. Insbesondere bei hohen Importvolumina entstehen dadurch Liquiditätsbelastungen. Nach Auffassung der beteiligten Länder wirkt sich dies auch auf die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Einfuhr- und Logistikstandorte aus. Die Länder verweisen zudem darauf, dass in zahlreichen anderen EU-Mitgliedstaaten bereits Verfahren bestehen, bei denen die Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar über die Umsatzsteueranmeldung verrechnet wird und deshalb keine tatsächliche Zahlung der Steuer erforderlich ist.
Geplantes Verrechnungsmodell:
Nach dem von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe entwickelten Konzept sollen Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer künftig unmittelbar mit ihrem Vorsteueranspruch verrechnen können. Die bisherige Vorfinanzierung würde damit entfallen.
Ziel des Modells ist es, Importvorgänge administrativ zu vereinfachen und die mit der Einfuhr verbundenen Liquiditätsbelastungen zu reduzieren. Aus Unternehmenssicht könnte die Einführung eines Verrechnungsmodells zu einer spürbaren Entlastung bei der Liquiditätsbindung führen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit regelmäßigen oder umfangreichen Wareneinfuhren aus Drittländern.
Weiteres Verfahren
Mit dem Beschluss der Finanzministerkonferenz ist noch keine Rechtsänderung verbunden. Für die Einführung des Verrechnungsmodells sind gesetzliche Anpassungen auf Bundesebene erforderlich. Zudem müssen Bund und Länder die technische Umsetzung in den IT-Systemen der Finanzverwaltung vorbereiten.
Nach den bisherigen Planungen soll das Verrechnungsmodell zum 1. Januar 2030 eingeführt werden.
Stand: 22.09.2026