Blick ins Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz

Das Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz läuft. Ziel des Gesetzes ist es, das wirtschaftliche Wachstum, Investitionen und Innovationen zu fördern sowie Steuervereinfachung und -fairness zu verbessern.

Zwischen den Forderungen des Bundesrates und dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es zum Teil große Differenzen.

So hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 433/23 vom 20.10.2023 [Beschluss]) umfangreiche Änderungen angeregt und fordert darin, insbesondere mit Blick auf die fiskalischen Auswirkungen, unter anderem:
  • die geplanten Verbesserungen bei der Verlustverrechnung sowie bei der Forschungszulage zu streichen,
  • die degressive AfA „haushaltsverträglicher“ auszugestalten,
  • die Poolabschreibung generell abzuschaffen,
  • den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer zu verlängern und die Stromsteuer abzusenken oder
  • die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung für B2B-Umsätze um zwei Jahre zu verschieben.

Die Bundesregierung hat mit der Drucksache 20/9006 vom 26.10.2023 eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates verfasst und dessen Forderungen größtenteils abgelehnt.

Der Deutsche Bundestag hat sich am 6. November 2023 im Rahmen einer Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses mit dem Gesetzentwurf befasst. Hierzu wurde die DIHK geladen, die die Gelegenheit genutzt hat, Nachbesserungen mit Blick auf eine praxisnahe Ausgestaltung und eine weitreichende Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu fordern.

Wie geht es weiter?
Mit Blick auf den aktuellen Zeitplan ist vorgesehen, dass nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages am 17. November 2023 sich der Bundesrat in 2./3. Lesung am 15. Dezember 2023 mit dem Gesetz befassen wird.



Stand: 07.11.2023