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Schweiz: Änderung der Mehrwertsteuer beim Versandhandel

Seit 1. Januar 2019 sind ausländische Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie Umsätze über 100.000 Schweizer Franken aus Kleinsendungen in die Schweiz erzielen. Dies meldet die Handelskammer Deutschland-Schweiz (AHK). Kleinsendungen sind Lieferungen, bei denen der Steuerbetrag bei der Einfuhr – also die Einfuhrumsatzsteuer - nicht mehr als 5 CHF beträgt.
Für Sendungen die dem Normalsatz von 7,7 Prozent unterliegen, entspricht das einem Warenwert (inklusive Versandkosten) von CHF 65 (ca. € 58), für Sendungen die dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent unterliegen (z. B. Bücher, Lebensmittel) einem Warenwert von CHF 200 (ca. € 178).
Die Steuerpflicht beginnt für Versandhandelsunternehmen seit 1. Januar 2019, wenn das Unternehmen in den vorangegangen zwölf Monaten Umsätze aus Kleinsendungen von mindestens CHF 100.000 erzielt hat und zu erwarten ist, dass das Unternehmen auch in den zwölf Monaten ab 1. Januar 2019 Kleinsendungen ausführen wird.
Weitere Informationen zur Neuregelung für den Versandhandel ab 1. Januar 2019 sind über den folgenden Link auf die Internetseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrufbar:
Fragen zu dieser Thematik beantwortet:
Dr. Marion Hohmann-Viol
Leitung Rechts- und Steuerabteilung, stellvertretende Direktorin
Handelskammer Deutschland Schweiz (AHK)
Tel.: 0041 44 283 61 77
E-Mail: marion.hohmannviol(at)handelskammer-d-ch.ch
Stand: 02.11.2023