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Schweden nimmt Hersteller von Verpackungen in die Pflicht

Anfang 2019 ist in Schweden eine neue Verordnung zur Herstellerverantwortung für Verpackungen in Kraft getreten (auf Schwedisch: Förordning (2018:1462) om producentansvar för förpackningar). Ziel der neuen Verordnung ist es, die Mengen an Verpackungsabfall zu reduzieren, indem Hersteller von verpackten Waren mehr Verantwortung für das Einsammeln und Recyceln übernehmen müssen. Die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK) hat die wichtigsten Punkte zur neuen Verordnung zusammengestellt:
  • Hersteller müssen sich künftig bei der staatlichen schwedischen Behörde für Umwelt- und Naturschutz (Naturvårdsverket) registrieren – ähnlich wie in Deutschland bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Die Registrierung muss bis spätestens 31. März 2021 erfolgt sein.
  • Bis inklusive 2020 sind die Hersteller verpflichtet, der Behörde Auskunft über ihre Ergebnisse in Sachen Sammlung, Wiederverwertung und Materialausnutzung geben. Der letzte Bericht dieser Art muss spätestens am 31. März 2021 bei Naturvårdsverket eingereicht werden.
  • Ab 2021 sind stattdessen an die Sammel- und Recyclingsysteme wie beispielsweise FTI (förpacknings- och tidningsinsamlingen) dafür verantwortlich, ihre eingesammelten Verpackungsmengen an Naturvårdsverket zu melden. Die Berichterstattung für 2021 muss spätestens zum 31. März 2022 erfolgt sein.
  • Für Hersteller gilt ab 2021 die Pflicht, Naturvårdsverket einen Bericht über die auf dem schwedischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen zukommen zu lassen. Der erste Bericht dieser Art ist spätestens am 31. März 2022 einzureichen.
  • Ebenfalls ab 1. Januar 2021 müssen alle Hersteller eine jährliche Kontrollgebühr von 500 Schwedischen Kronen an Naturvårdsverket entrichten. Bei Missachtung der Fristen für die Meldung von Informationen an die Behörde kann eine Strafgebühr von 10.000 Kronen fällig werden.
Weitere Informationen erteilt bei der Deutsch-Schwedischen Handelskammer (AHK):
Herr Norman Karsch
Umweltreporting | Bereichsleitung
E-Mail: norman.karsch(at)handelskammer.se
Telefon: +46-40-30 49 41
Stand: 02.11.2023