EU-Dual-Use-Verordnung: Anhang I wurde aktualisiert

Im September 2025 hat die Europäische Kommission eine Vorab-Fassung des Anhangs I, der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind und nur mit einer Genehmigung aus der Europäischen Union ausgeführt werden dürfen, veröffentlicht.

Im Amtsblatt der EU wurde am 14. November 2025 die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 publiziert. Sie beinhaltet eine aktualisierte Fassung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821. Am 15. November 2025 ist sie in Kraft getreten.
Zu dem aktualisierten Anhang I hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen unverbindlichen Änderungsüberblick veröffentlicht. Die meisten Änderungen sind in den Kategorien 3 (Allgemeine Elektronik) und 9 (Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe) enthalten.
Über diese und weitere Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2025/2026 referiert Diplom-Finanzwirt Ralf Notz in (Online-)Seminaren. Die Termine:


Stand: 17.11.2025