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Carnet ATA

Zur vorübergehenden Aus- und Einfuhr von Waren wie z.B. Warenmustern, Berufsausrüstungen, Ausstellungs- und Messegütern kann für bestimmte Länder ein von der IHK erhältliches spezielles internationales Zolldokument (Carnet ATA) verwendet werden, welches die Abwicklung erleichtern und beschleunigen soll. Informationen zu diesem "IHK-Reisepass" finden Sie hier.

1. Was ist ein Carnet ATA?

Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das gleichzeitig die vorübergehende Ausfuhr und Einfuhr von Berufsausrüstung, Ausstellungs- und Messegut sowie Warenmustern erleichtert. Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt.
In mehr als 40 Staaten außerhalb der Europäischen Union können Waren unter Deckung eines Carnets ATA verwendet werden. Auf dem Carnet-Deckblatt befindet sich eine komplette Auflistung der Anwenderstaaten. Die meisten dieser Staaten haben die drei “Basisanwendungen”
  • Messegut
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstung
Daneben gestatten manche Staaten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets ATA zu anderen Zwecken.
Keinesfalls kann ein Carnet ATA für Verbrauchsgüter, für ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren oder für Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren sollen, von den IHKs ausgegeben werden. Weiterhin ist die Ausgabe nur dann möglich, wenn es sich zollrechtlich um Unionswaren handelt.
Ein Carnet ATA ist maximal ein Jahr gültig. In Ausnahmefällen kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein Anschluss-Carnet erstellt werden. Dazu ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der IHK notwendig.
Mit dem Carnet ATA brauchen keine ausländischen Einfuhrabgaben entrichtet werden. Das ist nur deshalb möglich, weil an die Stelle der sonst zu hinterlegenden Einfuhrabgaben ein "Bürgender Verband" tritt, der gegenüber der ausländischen Zollverwaltung haftet. In Deutschland übernimmt diese Funktion die Deutsche Industrie- und Handelskammer bzw. stellvertretend die örtliche Industrie- und Handelskammer. Diese ist darum auch für die Ausgabe der Carnets ATA verantwortlich. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos wurde mit der Allianz Trade (Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA) ein Versicherungsvertrag abgeschlossen.
Wissenswertes über das Carnet ATA finden Sie auf der Internet-Homepage der Internationalen Handelskammer und der Allianz Trade.

2. Wie beantrage ich ein Carnet ATA?

Das Service-Center der IHK in Hannover sowie die Geschäftsstellen in Göttingen und Hildesheim stellen Carnets ATA für IHK-zugehörige Unternehmen sowie sonstige natürliche und juristische Personen mit Firmensitz bzw. Wohnsitz im Bezirk der IHK Hannover aus.
Seit Mai 2023 wird das Carnet ATA elektronisch über die Seite www.e-ata.de beantragt. Das elektronische Verfahren ist ein großer Schritt hin zur Digitalisierung des Prozesses und einer erhebliche Erleichterung für Unternehmen. So muss der Antrag nicht mehr persönlich während des Service-Zeiten zur IHK gebracht oder postalisch an die IHK verschickt werden. Er lässt sich bequem, ortsunabhängig, zeit- und kostensparend per Mausklick versenden. Und so geht´s:
Ablauf Beantragung Carnet ATA
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch “Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung”.
Hinweise zum Gebrauch
Das Vorlegen des Carnets und das Gestellen der Ware bei dem zuständigen Zollamt bleibt weiterhin. Das Zollamt prüft die Identität der Ware (Nämlichkeitssicherung): Es unterzieht die Waren der Beschau, sichert die Nämlichkeit der Waren und vermerkt die Besichtigung im Carnet ATA. Die Sicherung der Nämlichkeit ist grundlegend. So kann später festgestellt werden, dass bei der Wiedereinfuhr dieselben Waren wieder zurückkommen.
Das Carnet ATA und die Ware müssen bei jeder Ein- und Ausfuhr sowie beim Transit abgefertigt werden. Lassen Sie sich keinesfalls von den Zollbeamten einfach durchwinken und überprüfen Sie stets die vom Zoll gemachten Eintragungen auf Vollständigkeit, damit es bei der Wiedereinfuhr nicht zu Problemen kommt.
Carnets ATA haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Die ausländische Zollbehörde kann Fristen einsetzen, die kürzer als die Gültigkeit des Carnets ATA sind. Diese eventuell verkürzte Wiederausfuhrfrist ist auf jeden Fall einzuhalten. Wird die Frist überschritten, kann die Zollverwaltung Einfuhrabgaben erheben. Ähnliches gilt für den Transitverkehr, doch in diesen Fällen sind noch kürzere Fristen möglich.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen, unter Umständen kann jedoch ein Anschluss-Carnet ausgestellt werden, wenn die Ware über das Gültigkeitsdatum hinaus im Ausland verbleiben muss. Sprechen Sie uns hierzu rechtzeitig an.
Rückgabe des Carnets
Carnets ATA müssen unserer IHK zurückgegeben werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens aber bei Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer.

3. Der „Reisepass für Waren“ wird digital!

Ab dem 1. Juni 2026 startet die volldigitale Carnet-Abwicklung zunächst zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen. Weitere Länder folgen schrittweise. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren in allen Teilnehmerstaaten eingeführt sein. Während einer kurzen Übergangsphase kann ergänzend ein papiergebundenes Carnet genutzt werden. Weitere Informationen sind in dem Merkblatt der IHK-Organisation zusammengestellt.

4. Kosten

Carnet-Antragstellern entstehen Kosten für die Formblätter, die IHK-Bearbeitungsgebühr und ein spezielles Versicherungsentgelt. Das von der IHK an die Allianz Trade abzuführende Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen. Es deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland. Die Höhe des Versicherungsentgeltes ist abhängig vom Gesamtwarenwert der im Carnet ATA aufgelisteten Güter. Eine Übersicht mit den Entgeltsätzen erfragen Sie bitte telefonisch bei den zuständigen IHK-Sachbearbeiterinnen (siehe Kontakt).
Stand: 14.04.2026