USA: Zollstreit beigelegt – und jetzt? Ihre Meinung zählt!
Die USA und die EU haben sich am 27. Juli 2025 auf einen Deal im Zollstreit geeinigt. Es ist ein Schritt nach vorn, aber sicherlich noch nicht das Ziel. Mit einer Blitzumfrage möchte die IHK-Organisation ein aktuelles Bild davon gewinnen, wie Unternehmen von der US-Handelspolitik betroffen ist und welche Strategien sie im Umgang damit verfolgen. Die Umfrage läuft bis zum 4. August, 12 Uhr (Verlinkung unten).
EU und USA einigen sich auf einen Zollkompromiss
US-Präsident Donald J. Trumps Zollpolitik belastete das transatlantische Verhältnis zwischen der Europäischen Union und den USA zuletzt schwer. Nun gibt es einen Deal: Am 27. Juli einigten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald J. Trumps auf ein Abkommen über Zölle und Handel.
Die Kernpunkte:
- Die USA wird ab dem 1. August für den Großteil der Waren aus der Europäischen Union, die derzeit unter die reziproken Zölle fallen, einen einheitlichen Zollsatz in Höhe von 15 Prozent erheben. Es handelt sich um einen All-Inclusive-Tarif, eine Obergrenze, einschließlich des US-Zolltarifs mach Meistbegünstigungsprinzip („Most Favored Nation“ (MFN)), der zuvor zusätzlich zu den von den USA eingeführten Strafzöllen anfiel.
- Die Obergrenze von 15 Prozent gilt nicht, wenn der MFN-Zollsatz der USA höher als 15 Prozent ist. In diesem Fall gilt der höhere MFN-Zollsatz.
- Die Obergrenze von 15 Prozent gilt auch für Autos und Autoteile sowie für etwaige künftige Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter, einschließlich der auf Abschnitt 232 beruhenden Zölle. Bis die USA entscheiden, ob sie zusätzliche Zölle auf diese Produkte gemäß Abschnitt 232 erheben, unterliegen diese Produkte allerdings weiterhin nur den MFN-Zöllen der USA. (Details zu Untersuchungen der Section 232 finden sich als weitere Information).
- Für Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, Generika oder natürliche Ressourcen soll es mit einer Rückkehr auf das Niveau von Januar eine sofortige Zollerleichterung geben.
- Die sektoralen Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer bleiben unverändert – Importe aus der Europäischen Union werden weiterhin mit 50 Prozent verzollt.
Vielleicht bleibt diese Einigung hinter den Erwartungen vieler deutscher Unternehmen zurück. Vielleicht haben andere aber auch mit deutlich Schlimmerem gerechnet. So oder so – es ist ein Ergebnis, dass nun stabile Kalkulationen erlaubt. Und es ist ein Schritt, um den Marktzugang auf beiden Seiten des Atlantiks wieder und vor allem weiter zu verbessern. Darauf sind nämlich diverse weitere Inhalte des Abkommens ausgerichtet, zu denen insbesondere die Zusammenarbeit im Abbau bestehender Zollschranken und nichttarifärer Handelshemmnisse gehört. Die Rede ist unter anderem von: Zollfreiheit für US-Industriegüter, Abbau regulatorischer Hürden beim Handel mit Lebensmitteln und Agrarprodukten sowie dem digitalen Handel, Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriesektoren, Stärkung der Ursprungsregeln. (Details finden sich als weitere Information im Fact Sheet der Europäischen Kommission und des White House).
Zahlreiche zentrale Punkte im Handelsabkommen zwischen der EU und den USA sind jedoch weiterhin ungeklärt. Die politische Einigung vom 27. Juli 2025 ist also rechtlich auch noch nicht bindend.
Blitzumfrage zu Zöllen & US-Geschäft – Antwortfrist: 4. August
Das Interesse an einer zukunftssicheren Gestaltung der transatlantischen Beziehungen ist für viele Mitgliedsunternehmen der IHK von hoher Relevanz. Mit einer kurzen Befragung möchte die IHK-Organisation erfahren, wie Unternehmen von der US-Handelspolitik betroffen ist und welche Strategien diese verfolgen. Die Ergebnisse fließen in den politischen Dialog auf nationaler und europäischer Ebene ein und sollen dazu beitragen, die unternehmerischen Interessen gegenüber Entscheidungstragenden gezielter zu vertreten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bis zum 4. August, 12 Uhr etwa drei Minuten Zeit für die Beantwortung eines Online-Fragebogens nehmen würden. Die Befragung wird anonym durchgeführt. Es werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Gesamtergebnisse der Befragung werden von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlicht.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bis zum 4. August, 12 Uhr etwa drei Minuten Zeit für die Beantwortung eines Online-Fragebogens nehmen würden. Die Befragung wird anonym durchgeführt. Es werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Gesamtergebnisse der Befragung werden von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlicht.
Stand: 31.07.2025