USA Handelspolitik
USA: IEEPA-Zollrückerstattungen – neue Entwicklungen
Ab Ende April könnte die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) Anträge auf Zollrückerstattungen über das neue CAPE-System (Consolidated Administration and Processing of Entries) im ACE-Portal vermutlich schon entgegennehmen. Betroffene Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, sofern noch nicht geschehen.
CAPE wurde im vergangenen Monat von der CBP als neue Funktion innerhalb des US-Zollsystems Automated Commercial Environment (ACE) entwickelt, um Rückerstattungen zentral und automatisiert zu verarbeiten.
Das CAPE-System umfasst vier zentrale Komponenten:
- Ein Claim-Portal, über das Importeure und Zollbroker im ACE-Portal Anträge mittels einer CSV-Datei der betroffenen Einfuhranmeldungen einreichen können. Dies ist die Grundlage für eine automatisierte Überprüfung der Berechtigung der Antragstellenden.
- Im zweiten Schritt werden im Rahmen des sogenannten Mass Processing die relevanten IEEPA-Zolltarifnummern automatisiert aus den betroffenen Einfuhranmeldungen entfernt. Anschließend durchlaufen diese erneut die regulären ACE-Prüfungen zur korrekten Zollberechnung.
- Nach einer weiteren automatisierten Prüfung werden die betroffenen Einfuhren zur (Re-)Liquidation vorgemerkt (Review and Liquidation/Reliquidation). Anfallende Zinsen sollen dabei automatisch berechnet werden.
- Abschließend soll dann die Rückerstattung über ein spezielles Verfahren im ACE-Collections-Modul (Refund) erfolgen. Die Auszahlungen sollen gebündelt nach Datum und Empfänger abgewickelt werden.
Bis diese vier Komponenten fertig gestellt sind, wird es laut einem aktuellem Bericht der CBP nicht mehr lange dauern. Dennoch – die Einführung von CAPE ist stufenweise vorgesehen. Es werden also nicht alle Fälle sofort abgedeckt werden. In der ersten Phase sollen ausschließlich nicht liquidierte Einfuhren sowie solche Einfuhren verarbeitet werden, bei denen die 90-tägige freiwillige Reliquidationsfrist gemäß 19 U.S.C. § 1501 noch nicht abgelaufen ist. Auch Einfuhren mit den Status „Suspended“, „Extended“ oder „Under Review“ sowie Lagerfälle sollen in dieser Phase berücksichtigt werden. Einfuhren, die bereits endgültig liquidiert wurden und bei denen die 90-Tage-Frist abgelaufen ist, sollen erst in einer späteren Phase des Systems verarbeitet werden.
Als Rückerstattungsoptionen sind folgende Möglichkeiten bekannt.
Noch nicht liquidierte Einträge: : Post Summary Correction (PSC)
→ Möglich bis spätestens 15 Tage vor der Liquidation (endgültige Festsetzung der Einfuhrabgaben; diese erfolgt in der Regel innerhalb von 314 Tagen nach Einfuhr, kann jedoch auch früher stattfinden).
→ Möglich bis spätestens 15 Tage vor der Liquidation (endgültige Festsetzung der Einfuhrabgaben; diese erfolgt in der Regel innerhalb von 314 Tagen nach Einfuhr, kann jedoch auch früher stattfinden).
Bereits liquidierte Einträge: Protest
→ Einreichung innerhalb von 180 Tagen nach Liquidation durch Importeur, Broker oder Anwalt möglich.
→ Einreichung innerhalb von 180 Tagen nach Liquidation durch Importeur, Broker oder Anwalt möglich.
Eine automatische Rückerstattung der Zölle erfolgt nicht. Alle Erstattungen müssen aktiv von Importeuren oder Zollbroker über die neuen Funktionen des Zollsystems zentral online beantragt werden. Voraussetzung dafür ist der Zugang zum ACE-Portal und die Registrierung für die Automated Clearing House (ACH)-Rückerstattungen.
Hintergrund:
Nachdem der US Supreme Court am 20. Februar 2026 entschieden hatte, dass das Gesetz über internationale Notstandsbefugnisse (IEEPA) dem Präsidenten keine Befugnis zur Erhebung von Zöllen einräumt, urteilte das Internationale Handelsgericht der Vereinigten Staaten am 4. März 2026, dass auf Grundlage des IEEPA erhobene Zölle rechtswidrig sind und zurückerstattet werden müssen.
Das Gericht ordnete an, dass noch nicht abgeschlossene Einfuhren ohne IEEPA-Zölle abzurechnen sind und bereits abgewickelte, aber noch nicht bestandskräftige Fälle neu berechnet werden müssen. Zudem stellte das Gericht klar, dass die Rückerstattungsregelung für alle Importe gilt und nicht nur für diejenigen Importeure, die Klage erhoben haben.
Empfehlungen:
Es wird empfohlen, die offiziellen CBP-Nachrichten (CSMS-Nachrichten) zu verfolgen, um den genauen Starttermin des CAPE-Portals zu erfahren.
Unter der Überschrift „US-Zölle: Verstehen. Bewerten. Handeln.“ organisiert die IHK Hannover gemeinsam mit der Deutsch-Amerikanischen Auslandshandelskammer in New York am 5. Mai von 15 Uhr – 16.30 Uhr ein Online-Briefing, bei dem unter anderem praxisnahe Hinweise zur Erstellung von Protests im ACE-Portal gegeben werden. Auf der Event-Webseite finden sich Details zum Programm und die Möglichkeit sich anzumelden:
Beratung zu Zöllen, Handel & Vergabewesen können unter anderem bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York oder Spezialisten aus dem Zollrecht eingeholt werden.
Stand: 10.04.2026
