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Polen: Neue Meldepflichten im Warenverkehr – jetzt auch Textilien betroffen
Seit dem 17. März 2026 gelten in Polen erweiterte Vorschriften für den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Im Rahmen des elektronischen Überwachungssystems SENT wurden zusätzliche Warengruppen in die Meldepflicht aufgenommen darunter erstmals auch Kleidung, Schuhe und gebrauchte Textilien.
Damit geraten zahlreiche Transporte, die bislang unkritisch waren, in den Anwendungsbereich der Vorschriften. Betroffen sind nicht nur polnische Unternehmen, sondern auch deutsche Firmen, etwa als Lieferanten, Käufer, Spediteure oder bei Transitverkehren durch Polen.
Was ist neu?
- Erweiterung des SENT-Katalogs u. a. auf Textilien und Schuhe
- Meldepflicht bereits ab geringen Schwellenwerten (z. B. >10 kg Kleidung)
- Gilt für Transporte nach, aus und durch Polen
Wichtig für Unternehmen:
Die Pflichten im SENT-System sind komplex und rollenabhängig. Je nach Konstellation müssen Absender, Empfänger oder Frachtführer Meldungen abgeben, ergänzen und den Transport überwachen. Zusätzlich ist eine Registrierung auf der Plattform PUESC erforderlich.
Bei Verstößen können erhebliche Sanktionen verhängt werden – bis zu 46 % des Warenwerts (mindestens 20.000 PLN). Auch Transportstopps und weitere Kosten sind möglich.
Unternehmen sollten kurzfristig prüfen, ob ihre Transporte unter die neuen Vorschriften fallen, und interne Prozesse sowie vertragliche Zuständigkeiten klar regeln. Aufgrund der Komplexität empfiehlt sich im Einzelfall rechtliche Beratung.
Bei Fragen zu diesem Thema steht die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer in Warschau zur Verfügung:
Roland Fedorczyk, LL.M., Leiter Geschäftsbereich Recht und Steuern, E-Mail: rfedorczyk@ahk.pl
Stand: 10.04.2026
