International

Norwegen verschärft Anforderungen bei Pflanzengesundheitszeugnissen

Ab dem 1. August 2026 gelten in Norwegen neue Vorgaben für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen über Deutschland. Betroffen sind Waren mit Ursprung in anderen EU-Mitgliedstaaten, die über Deutschland nach Norwegen exportiert werden. Künftig sind sowohl ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland als auch ein Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr erforderlich. Das Ursprungszeugnis muss dabei ausdrücklich für das Zielland Norwegen ausgestellt sein.
Die bisher akzeptierten Vorausfuhrzeugnisse als Anhang zu Pflanzengesundheitszeugnissen werden von den norwegischen Behörden nur noch bis zum 31. Juli 2026 anerkannt. Unternehmen sollten ihre Exportprozesse anpassen und die erforderlichen Dokumente rechtzeitig bei den zuständigen Pflanzenschutzdiensten beantragen.
Hintergrund der Änderungen ist eine Anpassung der norwegischen Pflanzenschutzvorschriften gemäß § 20 der norwegischen Verordnung über Pflanzen und Maßnahmen gegen Schädlinge. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat steht hierzu bereits mit den norwegischen Behörden im Austausch, um langfristig vereinfachte Verfahren zu erreichen.
Stand: 20.05.2026