International
Nigeria: Neue Vereinbarung über Exportkreditgarantien
Deutschland und Nigeria haben eine Rahmenvereinbarung über Exportkreditgarantien (EKG) in Höhe von 300 Mio. Euro geschlossen. Mit dem EKG-Finanzierungsrahmen erklärt sich der Bund grundsätzlich bereit, in dieser Höhe Exportkreditgarantien für Geschäfte deutscher Unternehmen mit dem nigerianischen Staat zu übernehmen. Die Vereinbarung schafft so einen Rahmen für die Absicherung von Exportgeschäften deutscher Unternehmen mit Nigeria und soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft unterstützen.
Für Unternehmen, die Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern in Nigeria planen, können Exportkreditgarantien des Bundes ein Instrument zur Absicherung wirtschaftlicher und politischer Risiken bei Ausfuhrgeschäften sein. Dies kann insbesondere bei größeren Liefer- und Investitionsprojekten relevant sein, etwa im Bereich Infrastruktur, Energie, Wasserwirtschaft, Maschinen- und Anlagenbau oder Gesundheitswirtschaft.
Die Vereinbarung mit Nigeria ist die zweite ihrer Art. Mit Namibia wurde im November 2025 ein -Finanzierungsrahmen in Höhe von 100 Mio. Euro vereinbart. Weitere Abkommen mit Schwellen- und Entwicklungsländern sind geplant.
Mit den EKG-Finanzierungsrahmen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit stärker miteinander zu verbinden. Dadurch sollen wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie Entwicklungs- und Infrastrukturvorhaben in Partnerländern leichter umgesetzt werden.
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(DR)
Stand: 08.07.2026
